Corporate Benefits
Insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels spielen die systematische Personalbeschaffung sowie die Mitarbeiterbindung eine zunehmende Rolle. Aus diesem Grund setzen immer mehr Unternehmen auf Corporate Benefits, um die eigene Arbeitgebermarke zu verbessern und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und langfristig an das Unternehmen zu binden. Was Corporate Benefits sind und wie sie in ein Unternehmen implementiert werden können, lesen Sie hier :
Was sind Corporate Benefits?
Der Ausdruck Corporate Benefits wird unter anderem mit „Mitarbeitervorteil“ oder „Mitarbeiterangebot“ ins Deutsche übersetzt. Gemeint sind damit besondere Zusatzleistungen oder Angebote, die ein*e Arbeitgeber*in den eigenen Arbeitskräften zusätzlich zur eigentlichen Vergütung anbietet. Ziel entsprechender Mitarbeiterbenefits ist es, einen Arbeitgeber-Mehrwert zu schaffen, der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur motiviert, sondern darüber hinaus langfristig an das Unternehmen bindet. In vielen Fällen stellen Corporate Benefits eine Alternative zu einer tatsächlichen Gehaltserhöhung dar.
Case Study:
Rainbow International
Wieso sind Corporate Benefits von Bedeutung?
Corporate Benefits können die Außenwahrnehmung einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers nachhaltig verbessern. Doch sie haben weitaus noch mehr Vorteile für eine arbeitgebende Instanz, die über die pure Imageverbesserung hinaus gehen.
Vorteile | Nachteile |
– Verbesserung des Employer Branding, wodurch das eigene Recruiting verbessert werden kann. Das Einführen von Corporate Benefits kann also die eigene Position im War for Talents maßgeblich verbessern. – Verbesserung der Mitarbeiterbindung durch das Steigern der Belegschaftszufriedenheit und dadurch Senken der betriebsinternen Fluktuationsrate, was dazu führt, dass kostspielige Recruitingprozesse vermieden werden können. – Sicherung der eigenen Position auf dem Arbeitsmarkt – Verbesserung der Mitarbeitermotivation sowie der unternehmensinternen Leistungsbereitschaft – Ggf. Verbesserung der Mitarbeitergesundheit durch das Anbieten entsprechender Kurse und Seminare, wodurch sich bestenfalls die Krankheitstage in entsprechenden Unternehmen minimieren – Unter bestimmten Voraussetzungen fallen für Arbeitgeber*innen keine Steuern für die Leistungen der Corporate Benefits an. | – Sie stellen einen Kostenfaktor dar. – Insbesondere für kleine Unternehmen ist die Einführung von Corporate Benefits in vielen Fällen mit hohen Verwaltungskosten verbunden. – Die Kosten für entsprechende Sozialleistungen sind nicht statisch, sondern variabel, was bedeutet, dass sie jederzeit unkontrollierbar ansteigen können, was wiederum dazu führt, dass die entsprechenden Leistungen gegebenenfalls gekürzt werden müssen oder die Mehrkosten in Kauf genommen werden müssen. |
Doch nicht nur für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ergeben sich Vorteile, auch Arbeitskräfte profitieren von entsprechenden Benefits. So ergeben sich – in welcher Form auch immer – finanzielle Anreize. Egal ob Kita-Zuschüsse, die private Nutzung von Firmengeräten wie beispielsweise Laptops und Telefonen, Firmenfahrzeuge, Geschenkgutscheine oder Vergünstigungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Geld sparen, was langfristig zu einer verbesserten finanziellen Situation führt. Besonders interessant ist dabei die bedingte Steuer- und Abgabenfreiheit, die Corporate Benefits vielmals sogar attraktiver macht, als die klassische Gehaltserhöhung.
Die Einführung von Corporate Benefits kann außerdem dazu führen, dass sich das Betriebsklima verbessert und Teamzusammenhalt sowie Motivation gesteigert werden.
Die beliebtesten Corporate Benefits im Überblick
Bei der Auswahl geeigneter Corporate Benefits haben Unternehmen eine große Auswahl verschiedener Möglichkeiten. Grundsätzlich lassen sich die verschiedenen Mitarbeitervorteile in folgende Kategorien gliedern:
- Prämien und Boni
- Verpflegung
- Sachgeschenke
- Infrastruktur
- Lifestyle
- Gesundheitsvorsorge
- Kinderbetreuung
- Sonstiges
1: Prämien und Boni
Der Ausdruck „Prämie“ ist ein Allgemeinbegriff für jeden monetären oder nicht-finanziellen Anreiz, mit dem Erfolg oder Leistung belohnt werden sollen. Im Personalwesen ist eine Prämie also in der Regel eine Sonderzahlung, die der Arbeitskraft zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt für besonders herausragende Leistungen gezahlt wird. Die Aussicht auf den Erhalt einer Prämie kann auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also sehr motivierend wirken. Bei Unternehmen sind Prämien oftmals allerdings eine weniger beliebte Form des Mitarbeitervorteils, denn die Mitarbeiterkosten erhöhen sich in vielen Fällen erheblich, da neben der tatsächlichen Prämienzahlung außerdem Lohnnebenkosten anfallen.
2: Verpflegung
Auch Verzehr- sowie Essensgutscheine haben sich im Bereich der Corporate Benefits in zahlreichen Unternehmen etabliert.
Neben entsprechenden Gutscheinen können Unternehmen ihren Arbeitskräften außerdem eine voll ausgestattete Küche bieten, in der außerdem Obst und Getränke kostenfrei bereitstehen. Entsprechende Maßnahme kann dazu beitragen, das Wohlbefinden der Arbeitskräfte zu steigern, indem ihnen ein Ort geboten wird, an dem sie Pause machen, Kraft tanken und sich sozialisieren können.
3: Sachgeschenke
Statt finanzieller Anreize setzen viele Unternehmen außerdem auf kleinere Sachgeschenke. Diese sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besonders deshalb interessant, da die monatliche Steuerfreigrenze einen möglichst individuellen Vorteil ermöglicht. In der Praxis heißt das, dass Unternehmen ihren Arbeitskräften monatlich Geschenke, Gutscheine oder Geldkarten übergeben können, ohne dass dafür Steuern anfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass entsprechende Sachgeschenke ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden können. Eine Umwandlung in Bargeld ist also ausgeschlossen.
4: Mobilität
Firmenwagen gehören zu den beliebtesten Corporate Benefits. Im Jahre 2016 haben deshalb rund 55% der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den eigenen Arbeitskräften einen entsprechenden Dienstwagen zur Verfügung gestellt.
Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, gelten hinsichtlich der Versteuerung Sonderregelungen.
Unternehmen haben allerdings auch abgesehen von Firmenwagen die Möglichkeit, sich an der Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beteiligen. Die beliebtesten Alternativen sind die Finanzierung regionaler Nahverkehrstickets oder das Bereitstellen von Tankgutscheinen.
5: Homeoffice
Spätestens mit der globalen Covid-19 Pandemie ist das Home Office in aller Munde. So bietet die Möglichkeit, einige Tage der Woche von zu Hause aus zu arbeiten, Arbeitskräften eine maximale Flexibilität und kann maßgeblich dazu beitragen, das eigene Wohlbefinden zu erhöhen, indem Wegzeiten eingespart und dadurch unnötiger Stress vermieden werden kann.
6: Gesundheitsvorsorge
Eine zunehmende Anzahl von Unternehmen hat ein betriebliches Gesundheitsmanagement, kurz auch BMG genannt, in ihrem Unternehmen etabliert. Dieses Gesundheitsmanagement ist darauf ausgelegt, ein gesundheitsförderndes Umfeld zu schaffen, um dadurch die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Arbeitskräfte aufrechtzuerhalten. Bestenfalls wird darüber hinaus allerdings auch die Mitarbeiterzufriedenheit erhöht, indem sie sich und die eigenen körperlichen Bedürfnisse wertgeschätzt fühlen. Die praktische Umsetzung kann dabei im Rahmen zahlreicher verschiedener Maßnahmen geschehen. Während einige Unternehmen auf eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, arbeitspsychologische Betreuung durch eine Psychologin oder einen Psychologen oder eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt oder gesundes, vergünstigtes Kantinenessen setzen, verbessern andere das Sportangebot entweder indem Betriebssportgruppen gegründet werden oder indem den Arbeitskräften vergünstigte Verträge für lokale Fitness- oder Yoga Studios angeboten werden. Darüber hinaus können Unternehmen außerdem kurze Impulsvorträge oder Seminare zu Themen wie beispielsweise Stressmanagement, Work-Life-Balance oder Ernährung anbieten, Wellness-Tage einführen oder Urlaubs- und Pausenregelungen flexibilisieren.
7: Kinderbetreuung
Insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt für eine zunehmende Anzahl berufstätiger Eltern bei der Unternehmensauswahl eine maßgebliche Rolle. Arbeitgeber*innen können hier die eigene Position stärken, indem sie zumindest einen Teil der Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen.
8: Arbeitszeitgestaltung
Neben der Kinderbetreuung spielt auch die Gestaltung der Arbeitszeiten für viele berufstätige Eltern eine wichtige Rolle. Diese gilt allerdings auch unabhängig von der Kinderbetreuung unter den nicht-finanziellen Corporate Benefits als eines der beliebtesten Mitarbeiterangebote. Der besondere Vorteil dabei: Die flexible Arbeitszeitgestaltung kostet das Unternehmen in der Regel nichts, ist für viele Arbeitskräfte allerdings von besonderer Attraktivität, da die Ausgewogenheit zwischen Arbeit und Privatleben sowie das persönliche Wohlbefinden maßgeblich gesteigert werden können.
9: Rabatte
Eine Vielzahl von Unternehmen bietet den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Nutzung sowie den Konsum der eigenen Dienstleistungen und Produkte zu vergünstigten Konditionen oder sogar kostenlos an. Ein entsprechender Personalrabatt bleibt bis zu einer Summe von 1080€ im Jahr steuerfrei.
Neben den eigenen Produkten organisieren Unternehmen oftmals auch einen Preisnachlass lokaler Unternehmen für die eigenen Angestellten, um dadurch die Mitarbeiter zu motivieren, den lokalen Einzelhandel zu unterstützen, während sie gleichzeitig von einer Kosteneinsparung profitieren.
10: Weiterbildung
Vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern reicht es nicht aus, die eigene berufliche Position zu wahren. Stattdessen wollen sie sich entwickeln, um dadurch die eigene Karriere voranzutreiben. In diesem Zusammenhang kann eine arbeitsgebende Instanz entweder intern selbst Schulungen vornehmen, oder den Arbeitskräften externe Fort- und Weiterbildungen ermöglichen. Dadurch wird nicht nur der Wunsch der Karriereentwicklung der jeweiligen Arbeitskraft erfüllt, sondern auch das Unternehmen profitiert, indem die fachliche Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht wird.
11: Technische Ausstattung
Eine weitere Form von Corporate Benefits ist das Bereitstellen von Dienstgeräten, wie beispielsweise Laptops oder Smartphones, die bestenfalls auch privat genutzt werden können. Gehört das Gerät dabei offiziell weiterhin dem Unternehmen, so fallen keine Steuern an. Geht das Gerät in Form eines Geschenks in das Eigentum der Arbeitskraft über, so fällt die Einkommenssteuer an.
Die Grenzen steuerfreier Benefits
So unterschiedlich die einzelnen Corporate Benefits sind, so unterschiedlich sind auch die Richtlinien hinsichtlich der korrekten Versteuerung. Grundsätzlich gilt allerdings eine Freigrenze für Sachbezüge, die aktuell bei 50€ pro Monat, also bei jährlich insgesamt 600€, liegt und unter der weder Steuer- noch Sozialversicherungsabgaben anfallen.
Bezüglich der Versteuerung geldwerter Vorteile kommt es zu starken Unterschieden, abhängig von den unterschiedlichen Rahmenbedingungen, sodass manche der entsprechenden Sachbezüge über die Lohnabrechnung besteuert werden müssen, wohingegen andere abgabenfrei sind. Eine solche Steuerfreiheit gilt immer dann, wenn die jeweilige Sachleistung in erster Linie dem Interesse des Unternehmens dient. Dies ist zum Beispiel bei der beruflichen Weiterbildung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fall. Für andere Dienstleistungen sind sogenannte Sachbezugswerte festgelegt worden.
Dabei gilt:
Mitarbeitervorteil | Steuerliche Vorgaben |
Verpflegung | Der Sachbezugswert für ein einzelnes Mittagessen pro Mitarbeiter*in pro Tag liegt bei 3,30€. Der Arbeitgeber kann dann steuerfrei bis zu 3,10€ hinzuzahlen, sodass sich ein steueroptimierter Vorteil in einem Gesamtwert von 6,40€ pro Mittagessen pro Arbeitskraft ergibt. |
Mobilität | Wird ein bereitgestellter Firmenwagen von einer Arbeitskraft privat genutzt, so muss die entsprechende Fahrt als ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Zur Berechnung des geldwerten Vorteils eines Dienstwagens gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: Die erste dieser Möglichkeiten ist das Fahrtenbuch, in dem sämtliche Fahrten schriftlich festgehalten werden. Die zweite Möglichkeit stellt die sogenannte „Ein-Prozent-Regelung“ dar. Diese schreibt vor, dass private Fahrten mit einem Firmenwagen monatlich pauschal mit einem Prozent des Brutto-Inlands-Listenpreis des Fahrzeugs versteuert werden. Zusätzlich wird jeder gefahrene Kilometer zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einem Betrag von 0,03% des Brutto-Inlands Listenpreis besteuert. Daraus ergibt sich ein Zusatzeinkommen, das aus steuerlichen Gründen auf das Gehalt angerechnet, allerdings nicht ausgezahlt wird. Der dabei entstehende zusätzliche Betrag dient bloß der korrekten Berechnung von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben. Aus diesem Grund hängt der jeweilige geldwerte Vorteil eines Dienstfahrzeugs zum einen von der Distanz zwischen Arbeitsplatz und Wohnort und zum anderen vom Anschaffungspreis des Fahrzeugs ab. Je höher die beiden Faktoren sind, desto weniger zeigt sich der tatsächliche Vorteil. Sachbezüge, bis zu einem Wert von 50€, zu denen beispielsweise Tickets für die ÖPNV-Nutzung oder Tankgutscheine fallen, sind grundsätzlich abgabenfrei. |
Technik | Geräte, die offiziell dem Arbeitgeber gehören, sind steuerfrei. Selbst die private Nutzung kann als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Gehen die technischen Geräte aber im Rahmen einer Schenkung in den Besitz der Arbeitskraft über, so fallen Steuern an. |
Kinderbetreuung | Finanzielle Zuschüsse für Betreuungseinrichtungen sind grundsätzlich steuerfrei. Wird eine kurzfristige Notfallkinderbetreuung nötig, können die entsprechenden Arbeitskräfte zusätzlich mit bis zu 600€ pro Jahr steuerfrei unterstützt werden. |
Gesundheitsvorsorge | Maßnahmen, die die Gesundheitsförderung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Fokus stellen, sind bis zu einem jährlichen Betrag von 500€ steuerfrei. Eine wichtige Rolle spielen hierbei steuerlich begünstigte Kurse, die zum Beispiel von Krankenkassen unterstützt und zertifiziert sind. |
Sport | Arbeitnehmer können die Kosten für verschiedene Sportangebote, beispielsweise die Mitgliedschaft im Fitnessstudio, übernehmen. Liegen entsprechende Kosten unterhalb der Freigrenze von 50€, so fallen keine Steuern oder Abgaben darauf an. |
Rabatte | Steuerfrei sind bis zu vier Prozent Ermäßigung auf Waren oder Dienstleistungen des Arbeitgebers. Für alles, was darüber liegt, gilt ein Freibetrag von 1080€ pro Person pro Jahr. Alles, was den entsprechenden Wert übersteigt, muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. |
Eine Anmerkung in eigener Sache: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung und geben auch keine Garantie, weder für die Richtigkeit noch für die Vollständigkeit. Kontaktieren Sie für verlässliche Informationen bitte einen Steuerberater.
Case Study:
Rainbow International
Best Practices für Corporate Benefits
Je nach Unternehmenstyp unterscheiden sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Konkret heißt das, ein Start-Up Unternehmen zieht andere Bewerberinnen und Bewerber an als ein großer Konzern. Diese Differenz spiegelt sich auch in der Auswahl der jeweiligen Corporate Benefit-Programme wider.
Hier finden Sie einige Beispiele, wie Unternehmen Mitarbeiterangebote in ihre Unternehmenskultur involvieren:
Thyssenkrupp
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Betreuung durch einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin
- Mitarbeiterrabattprogramme
- Fortbildungsmaßnahmen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebskindergärten
- Eltern-Kind-Büros
Otto
- Personalrabatte im eigenen Shop und bei ausgewählten Partnern
- Betriebliche Altersvorsorge
- Kapitalbeteiligung
- Teamevents
- Fortbildungsmaßnahmen
- Betriebssport
- Flexible Arbeitszeiten
- Nahverkehrstickets
- Mobiles Arbeiten (Home-Office, Remote Work)
- Programme zur Unterstützung von Familien
- Verpflegung
AirBnB
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Mobiles Arbeiten (Home-Office, Remote Work)
- Betriebliche Gesundheitsvorsorge
- Nahverkehrstickets
- Reisegutscheine
- Verpflegung
- Fortbildungsmaßnahmen
- Wahl der Führungskräfte
Spotify
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Mobiles Arbeiten (Home-Office, Remote Work)
- Fortbildungsmaßnahmen
- Freizeitprogramme (Theatergruppen, Festivaltickets, Spielekonsolen)
- Freie Auswahl der eigenen Feiertage
Personio
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Mobiles Arbeiten (Home-Office, Remote Work)
- Fortbildungsmaßnahmen
- Verpflegung
- Fitnesszuschlag
- Teamevents
- Nahverkehrstickets
- E-Roller