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Ergonomie am Arbeitsplatz 

Ergonomie am Arbeitsplatz Definition 

Der Ausdruck Ergonomie setzt sich zusammen aus den griechischen Begriffen „ergon“, was so viel wie „Arbeit“ oder „Werk“ bedeutet und „nomos“, was mit „Regel“ oder „Gesetz“ übersetzt wird. Bei der Ergonomie geht es also in erster Linie um die Gesetzmäßigkeiten menschlicher Arbeit. Sie gehört dem Themenkomplex des präventiven Arbeitsschutzes an. 

Konkret handelt es sich bei einem ergonomischen Arbeitsplatz um einen Arbeitsplatz, dessen Arbeitsbedingungen optimal auf die Belange des dort arbeitenden Menschen angepasst sind. Ziel ist, die beschäftigten Personen vor schwerwiegenden langfristigen körperlichen Schäden zu schützen sowie ihre psychische Gesundheit zu gewährleisten und eine effiziente Tätigkeitsausführung sicherzustellen. 

Um eine diesen Zielen entsprechende Ergonomie zu schaffen, müssen Faktoren wie physische Gegebenheiten (Arbeitsplatzausstattung), Umgebung (Licht, Lärm, Temperatur), Raumgestaltung (Farbe), Atmosphäre, Arbeitsinhalte sowie zusätzlich die individuellen körperlichen Voraussetzungen (Größe, Gewicht, Alter, Mentalität) der jeweiligen Arbeitskraft beachtet werden. 

Die tatsächliche Umsetzung am Arbeitsplatz ist durch zahlreiche verschiedene Richtlinien, deren Umsetzung in Teilen gesetzlich verpflichtend ist, geregelt. Die bekanntesten Ergonomievorgaben werden in der sogenannten Arbeitsstättenverordnung, dem Arbeitsschutzgesetz sowie der Bildschirmarbeitsverordnung gelistet. Darin geht es in erster Linie darum, Bürostühle sowie Schreibtische individuell auf die Arbeitnehmer*innen anzupassen. 

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Ergonomie am Arbeitsplatz Grundregeln 

  • Mindestens 10qm Arbeitsfläche pro Arbeitsplatz 
  • Niedriger Lärmpegel
  • Gute Lichtverhältnisse, Tageslicht
  • Raumtemperatur von 20-22°C
  • Luftfeuchtigkeit von 40-60%
  • Mindestens 22‘‘ Bildschirme 
  • Individuelle Schreibtischhöhe
  • Individuell angepasster Bürostuhl

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Am Lenkwerk 9
33609 Bielefeld

Tel: +49 521 448 1399-0
Fax: +49 521 448 1399-9
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