Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
Bundesurlaubsgesetz Definition
Das sogenannte Bundesurlaubsgesetz ist 1963 in Deutschland in Kraft getreten und seitdem regelmäßig überarbeitet und aktualisiert worden. Es setzt sich aus insgesamt 16 Paragraphen zusammen, die sämtliche Bestimmungen hinsichtlich des bezahlten Urlaubs beinhalten. Gültig ist es für alle Arbeitnehmer*innen, angestellte Personen, andere arbeitnehmerähnliche Personen sowie Personen in der Berufsausbildung.
Wird gegen das Bundesurlaubsgesetz verstoßen, so kann ein*e Arbeitnehmer*in Schadensersatz geltend machen.
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Bundesurlaubsgesetz Zusammenfassung
Paragraph 1: Jede*r Arbeitnehmer*in hat in jedem Jahr den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub
Paragraph 2: Das Bundesurlaubsgesetz gilt für jede arbeitnehmerähnliche Person, es betrifft also sowohl Arbeitnehmer*innen, Angestellte sowie zur Berufsausbildung Beschäftigte
Paragraph 3: Der Urlaubsanspruch beläuft sich auf mindestens 24 Tage im Kalenderjahr. Bei der jeweiligen Berechnung des Urlaubsanspruchs wird dabei von einer Beschäftigung von Montag bis Samstag ausgegangen. In Deutschland liegt der Durchschnitt der gewährten Urlaubstage allerdings etwas höher, nämlich bei 30 Tagen pro Kalenderjahr.
Paragraph 4 -6: Dauert das Arbeitsverhältnis einer Arbeitskraft mehr als sechs Monate an, so wird der vollständige Urlaubsanspruch gewährt. Zuvor gilt, dass jeder Monat zu einem Zwölftel des Urlaubsanspruchs berechtigt.
Paragraph 7: Der Zeitpunkt des Urlaubs wird rechtlich von der arbeitsgebenden Instanz bestimmt, wobei diese die Wünsche der Arbeitskraft berücksichtigen muss. Dabei werden verschiedene Kriterien in die Urlaubsvergabe einbezogen. Dazu gehört unter anderem die Sozialauswahl, das heißt, Faktoren wie beispielsweise Arbeitnehmergesundheit, Familienstand oder Kinder, denn Eltern mit schulpflichtigen Kindern erhalten normalerweise in der Ferienzeit Vorrang gegenüber kinderlosen Arbeitskräften, kommen in Betracht. Darüber hinaus werden bei der Urlaubseinteilung außerdem betriebliche Gründe, wie beispielsweise eine Saisonalität der Aufträge und Dienstleistungen, einbezogen.
In der Regel muss der Urlaub außerdem innerhalb eines laufenden Kalenderjahres genommen werden. Geschieht dies aus berechtigten Gründen nicht, so kann der Resturlaub in den ersten drei Kalendermonaten des Folgejahres genommen werden.
Paragraph 8: Während der Urlaubszeit darf die Arbeitskraft in der Regel keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen.
Paragraph 9: Erkrankt ein*e Arbeitnehmer*in während ihres oder seines Urlaubs und erbringt darüber ein ärztliches Attest, so werden die entsprechende Tage nicht von den individuellen Urlaubstagen abgezogen.
Paragraph 10: Der zehnte Paragraph des Bundesurlaubsgesetz regelt Maßnahmen der medizinischen Versorgung oder der Rehabilitation, die gegebenenfalls während des jeweiligen Urlaubs anfallen.
Paragraph 11: Das Urlaubsentgelt basiert auf dem Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt. Es muss vor entsprechendem Urlaubsantritt ausgezahlt werden.
Paragraph 12: Dieser Paragraph klärt den Urlaubsanspruch bei Heimarbeit.
Bundesurlaubsgesetz Sonderurlaub
Beim sogenannten Sonderurlaub handelt es sich ebenfalls um die bezahlte Freistellung einer Arbeitskraft. Er ist allerdings nicht im Bundesurlaubsgesetz, sondern im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.
Der Anspruch auf Sonderurlaub ist im Normalfall temporär stark eingegrenzt und besteht dann, wenn ein konkreter Anlass eine*n Arbeitnehmer*in daran hindert, der jeweiligen Arbeitspflicht nachzukommen. Zu entsprechenden Anlässen zählen beispielsweise:
- Ehrenamtliche Mitarbeit im Katastrophenschutz sowie bei der Feuerwehr
- Maximal fünftägiger Sonderurlaub zur Pflege eines kranken Kindes
- Auf Vorladung erfolgende Behördengänge sowie Gerichtstermine
- Väter bei der Geburt eines ehelichen Kindes
- Handwerker-Termine in nachweislichen Notfällen
- Die eigene Hochzeit
- Konfirmation oder Kommunion des eigenen Kindes
- Maximal drei Tage beim Todesfall eines nahen Angehörigen
- Betriebsbedingter Umzug
- Naturereignisse, die das Eigentum oder die physische oder psychische Gesundheit der Arbeitskraft gefährden