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Betriebsrat

Betriebsrat Definition

Der Betriebsrat eines Unternehmens setzt sich für die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein und vertritt systematisch deren Interessen gegenüber der vorgesetzten Person. Es handelt sich beim Betriebsrat also konkret um eine Arbeitnehmervertretung im Unternehmen. Er fungiert in dieser Position oft als erster Ansprechpartner bei anfallenden Fragen und Problemen von Seiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Die Ausübung einer Tätigkeit im Betriebsrat gilt als Ehrenamt, wird dementsprechend also nicht zusätzlich entlohnt. Das bedeutet konkret, dass aus entsprechender Tätigkeit keine Vorteile, wie beispielsweise zusätzliches Entgelt oder längere Urlaubszeiten, gezogen werden dürfen. 

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Betriebsrat Gründung

Die Gründung eines Betriebsrats ist durch gesetzliche Vorgaben geregelt. Grundsätzlich kann jedoch immer, wenn entsprechende Vorgaben erfüllt sind, eine Gründung erfolgen, die nicht von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber verhindert werden kann. 

Hauptvoraussetzung für die Rechtmäßigkeit ist, dass es in entsprechendem Unternehmen in der Regel fünf oder mehr Arbeitnehmer*innen gibt, von denen mindestens drei wählbar sind. In den Betriebsrat darf sich grundsätzlich jede*r Arbeitnehmer*in wählen lassen, wenn diese*r bereits länger als sechs Monate in entsprechendem Unternehmen beschäftigt ist. Die Größe des Betriebsrats hängt von der Gesamtzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im entsprechenden Unternehmen ab. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, inklusive Teilzeitkräften, Aushilfen oder Auszubildenden.  

Betriebsrat Rechte der Mitglieder

Oft vertreten Betriebsrat und Arbeitgeber*in unterschiedliche Ansichten. Damit den Mitgliedern des Betriebsrats dadurch kein Nachteil zukommt, sind sie durch verschiedene Rechte abgesichert. So haben sie beispielsweise das Recht auf Kündigungsschutz, das Recht auf Freistellung/ Freizeitausgleich, das Recht auf Kostenübernahme (z.B. für Räumlichkeiten, Arbeitsmaterial, …) sowie ein Recht auf Weiterbildung, um dadurch auch zukünftig eine angemessene Interessenvertretung zu garantieren. 

Betriebsrat Aufgaben und Pflichten

  • Vertretung der Arbeitnehmer*innen gegenüber der arbeitgebenden Person
  • Leiten von Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in
  • Schaffen von Transparenz
  • Überwachung des Einhaltens von Gesetzen, Vorschriften, Verträgen und Betriebsvereinbarungen im gesamten Unternehmen
  • Förderung von Maßnahmen zu Arbeits- und Umweltschutz 
  • Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter 
  • Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Förderung der allgemeinen Beschäftigung im Betrieb
    • d. h. auch Eingliederung schwerbehinderter Mitarbeiter*innen, älterer Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund 
    • u. a. durch Definition und Förderung von Integrationsmaßnahmen 

Betriebsrat Kompetenzen und Befugnisse

Damit der Betriebsrat seiner Aufgabe, einer systematischen Interessenvertretung, nachkommen kann, müssen, unter anderem durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber, einige Grundvoraussetzungen geschaffen werden. Entsprechende Rechte des Betriebsrats sind gesetzlich festgelegt. 

Vorschlagsrecht

Das Vorschlagsrecht sieht vor, dass die arbeitsgebende Instanz den Betriebsrat in Planungen einweiht und seine Meinung bezüglicher dieser einholt. Hierbei kann der Betriebsrat selbst Vorschläge einbringen. Die/der Arbeitgeber*in kann sich im nächsten Schritt an diesen Vorschlägen orientieren, ist jedoch nicht verpflichtend an sie gebunden. Die finale Entscheidungsgewalt liegt bei ihr/ihm.

Informationsrecht

Durch das Informationsrecht ist die arbeitsgebende Person verpflichtet, dem Betriebsrat sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die er für die Ausführung seiner Tätigkeit benötigt. Zum Informationsrecht zählt auch, dass die Führungskraft den Betriebsrat bei größeren Betriebsveränderungen frühzeitig und transparent informiert.

Anhörungsrecht

Das Anhörungsrecht geht über das Informationsrecht hinaus, indem es besagt, dass insbesondere bei Kündigungen der Betriebsrat nicht nur zu informieren, sondern darüber hinaus auch anzuhören ist. Zweck des entsprechenden Rechts ist also, dem Rat die Möglichkeit zu gewähren, Argumente vorzubringen, die die arbeitsgebende Instanz umstimmen sollen. 

Beratungsrecht

Das Beratungsrecht gibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, insbesondere dann beratend tätig zu werden, wenn betriebliche Angelegenheiten einen erheblichen Nachteil für die Belegschaft mitbringen könnten. Entsprechendes Recht zielt insbesondere auf die Förderung der Diskussion und des Austauschs zwischen Rat und Arbeitgeber*in ab. 

Zustimmungsverweigerungsrecht

Das sogenannte Zustimmungsverweigerungsrecht gibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, seine Zustimmung zu einer geplanten Maßnahme zu verweigern, um diese dadurch zu verhindern. Zu einer entsprechenden Verweigerung kann es beispielsweise dann kommen, wenn gegen Gesetze, Vorschriften (insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift) oder (Tarif-) Verträge verstoßen wird. 

Mitbestimmungsrecht

Das Mitbestimmungsrecht ist das wohl wichtigste Recht des Betriebsrats. Es besteht in einigen Bereichen des Unternehmens und besagt, dass ein*e Arbeitgeber*in keine Maßnahmen und Entscheidungen durchsetzen kann, solange ihr/ihm die Zustimmung des Betriebsrats fehlt. Das entsprechende Mitbestimmungsrecht betrifft insgesamt 13 verschiedene Unternehmensbereiche, die sich wiederum in einzelne Unterthemen differenzieren lassen. Themenbereiche, die vom Mitbestimmungsrecht inkludiert werden, sind beispielsweise:

  • Ordnung des Betriebs
  • Verhalten der Arbeitnehmer*innen
  • Verteilung der Arbeits- und Pausenzeit
  • Regelung von Überstunden und Kurzarbeit 
  • Urlaubsansprüche 
  • Überwachung/Erfassung der Arbeitnehmer*innen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz 
  • Betriebliche Sozialeinrichtungen 
  • Betriebliche Lohngestaltung

Betriebsrat Vor- und Nachteile

VorteileNachteile
Vertretung der Arbeitnehmerinteressen 
→ Sicherung der Rechte 
Birgt Konfliktpotenzial 
Erhöhung der Mitarbeitermotivation 
Regelt Umgang mit Meinungsverschiedenheiten 
Kann Innovationen fördern
Kann zur Optimierung von Arbeitsabläufen beitragen 

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Unternehmensgruppe Theo Müller - Müllermilch

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Bleiben Sie in Kontakt

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Am Lenkwerk 9
33609 Bielefeld

Tel: +49 521 448 1399-0
Fax: +49 521 448 1399-9
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