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Kurzarbeit

Kurzarbeit Definition 

Wird aufgrund eines Arbeitsausfalls in einem Unternehmen oder einem Betrieb die Arbeitszeit einer Arbeitskraft vorübergehend reduziert, so spricht man dabei von „Kurzarbeit“. Diese ist insbesondere deshalb sinnvoll, da sie die arbeitsgebende Instanz vorübergehend entlasten kann und dadurch Kündigungen vermieden werden können. 

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Kurzarbeit Voraussetzungen

Hauptbedingung für das Anmelden von Kurzarbeit ist eine rechtliche Grundlage. Diese kann beispielsweise eine Betriebsvereinbarung oder ein Absatz im Tarif- oder Arbeitsvertrag sein. Fehlt entsprechende rechtliche Grundlage, so benötigt das Unternehmen die schriftliche Zustimmung jeder einzelnen Arbeitskraft. Darüber hinaus entscheidet die Zustimmung des Betriebsrats über die Zulässigkeit von Kurzarbeit. 

Kurzarbeitergeld 

Der durch den Arbeitsausfall bedingte Gehaltsausfall der Arbeitnehmer*innen kann in Teilen durch das sogenannte „Kurzarbeitergeld“ von der Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen werden.  

Werden die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, so kann Kurzarbeitergeld bis zu 12 Monate bezogen werden. Wird die Auszahlung um mindestens einen Monat unterbrochen, so kann sich diese Frist entsprechend verlängern. 

Damit ein*e Arbeitnehmer*in einen Anspruch auf entsprechende Zahlung hat, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein: 

  • Der jeweilige Betrieb muss mehr als eine*n Arbeitnehmer*in beschäftigen. 
  • Es kommt zu einem erheblichen Gehaltsausfall, der auch durch verschiedene Vorkehrungen von Seiten des Unternehmens nicht vermieden werden kann. 
  • Mindestens ein Drittel der beschäftigten Personen erleiden einen Entgeltausfall von mehr als 10% ihres Bruttoeinkommens. 
  • Die angestellte Person ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie erhält darüber hinaus weder Krankengeld noch im Rahmen einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Arbeitslosen- oder Übergangsgeld.
  • Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall frühzeitig bei der Agentur für Arbeit an. Dabei muss er detaillierte Gründe angeben, die dann von Seiten der Arbeitsagentur geprüft werden. 

Höhe des Kurzarbeitergeldes 

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes ist abhängig vom Nettoentgelt, das heißt vom jeweiligen Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. 

In der Regel liegt das Kurzarbeitergeld bei 60% entsprechenden Nettoentgelts, lebt allerdings mindestens ein Kind mit im Haushalt, so liegt die Höhe bei 67%. 

Übte die Arbeitskraft bereits vor der Kurzarbeit einen Nebenjob aus, so hat dies keinen Einfluss auf das Kurzarbeitergeld. Nimmt er allerdings während der Kurzarbeit einen Nebenjob an, so kann es zu einer Anrechnung des Nebeneinkommens auf das Kurzarbeitergeld kommen.

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