Zahlreiche Deutsche geben an, bereits mindestens einmal an ihrem Arbeitsplatz ernsthaft gemobbt oder schikaniert worden zu sein. Was genau Mobbing dabei ist, welche Ursachen und Konsequenzen es hat und welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffenen zustehen, lesen Sie in diesem Artikel.
- Was ist „Mobbing“?
- Anzeichen von Mobbing am Arbeitsplatz
- Ursachen von Mobbing am Arbeitsplatz
- Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz
- Welche Arten von Mobbing gibt es?
- Phasen und Ablauf von Mobbing
- 1. Phase: Ungelöster Konflikt
- 2. Phase: Kontakt- und Informationsverweigerung
- 3. Phase: Steigerung der Aggressionen bis hin zur Eskalation
- 4. Phase: Ausscheiden aus dem Unternehmen
- Mobbing Abwehrstrategien & Möglichkeiten für Betroffene
- Positionierung als Arbeitgeber gegen Mobbing
- Haftung bei Mobbing am Arbeitsplatz
- Exkurs: Cybermobbing
- Fazit
Was ist „Mobbing“?
Der Begriff „Mobbing“ stammt aus dem Englischen und bedeutet ursprünglich so viel wie bedrängen, anpöbeln oder angreifen. In Deutschland wird damit in der Regel ein Konflikt bezeichnet, der spezifische Merkmale aufweist. Dabei gilt:
- Mobbing richtet sich überwiegend gegen einzelne Personen.
- Mobbing wird gezielt, systematisch und über einen längeren Zeitraum hinweg betrieben.
- In Mobbingkonflikten entstehen Hierarchiestrukturen, das heißt, eine Person ist der anderen auf Dauer unterlegen.
- Mobbing findet in erster Linie in Situationen statt, in denen die betroffene Person mit fehlenden Ausweichmöglichkeiten konfrontiert ist.
- In vielen Fällen führt Mobbing zu einem Unwohlsein der betroffenen Person. Dies kann im Ernstfall in einer psychischen sowie physischen Erkrankung gipfeln.
Mobbing stellt also das systematische und wiederholte Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren einer Arbeitskraft dar. Es handelt sich allerdings nicht bei jedem Konflikt um Mobbing. Kleinere Meinungsverschiedenheiten, Differenzen und Auseinandersetzungen sind dabei nicht mit Mobbing gleichzusetzen. Gleichermaßen stellen auch einzelne Feindseligkeiten, ungerechte Behandlungen von kurzfristiger Wirkung sowie strafrechtliche Tatbestände durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kolleginnen und Kollegen keine Form des Mobbings dar.
Anzeichen von Mobbing am Arbeitsplatz
Um Mobbing am Arbeitsplatz bestenfalls vollständig zu vermeiden, in jedem Fall aber rechtzeitig zu beenden, ist es unumgänglich, Mobbing frühzeitig zu erkennen. Die Schwierigkeit dabei ist, dass sich jeder Mobbingfall anders gestaltet. Aus diesem Grund ist in jedem Einzelfall eine gründliche und individuelle Konfliktanalyse notwendig, die darüber entscheidet, ob und wann Mobbing vorliegt.
Es ist also nicht problemlos möglich, konkrete Handlungen zu definieren, die Mobbing einleiten. Es gibt allerdings Handlungen und Verhaltensweisen, die häufig als Warn- oder Anzeichen für einen Konflikt der Art Mobbing gelten können:
- Angriffe gegen die Arbeitsleistung und das Leistungsvermögen. Das heißt zum Beispiel ständige destruktive Kritik an der geleisteten Arbeit.
- Angriffe gegen die Arbeitsleistung und das Leistungsvermögen. Das heißt zum Beispiel ständige destruktive Kritik an der geleisteten Arbeit.
- Angriffe gegen das Fortbestehen eines aktiven Beschäftigungsverhältnisses.
- Falsche oder ungerechte Bewertung der erbrachten Arbeitsleistung. Dazu kann unter anderem auch das Verweigern von Gesprächen zählen.
- Verhindern sozialer Integration am Arbeitsplatz, die sich in erster Linie in einer Kontaktverweigerung – d. h. sozialer oder räumlicher Isolation – äußert.
- Angriffe gegen das berufliche Ansehen. Dazu zählen unter anderem ständige Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede sowie das Verbreiten von Gerüchten.
- Verschweigen sachwichtiger Informationen, die die Bewältigung der Arbeitsaufgabe erschweren oder gar unmöglich machen.
- Tiefergehende Arbeitsbehinderungen, die eine fachgerechte Arbeitsausführung verhindern. Dazu gehört beispielsweise das Verweigern von Systemzugriffen oder relevanter Technik.
- Angriffe gegen die Privatsphäre.
- Angriffe gegen das Selbstwertgefühl.
- Offene Demonstration von Respektlosigkeit.
- Angriffe gegen die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit. Darunter fallen in erster Linie die Androhung oder die Ausführung körperlicher Gewalt und Misshandlung.
- Grundlose Schikanen jeglicher Art
- Sexuelle Belästigung oder verbale sexuelle Angebote
- Unterlassen von Hilfe
Ursachen von Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing entsteht in der Regel dann, wenn verschiedene Menschen auf engem Raum zusammenkommen und dort eine Zwangsgemeinschaft bilden. Ursachen können dabei sein:
- Geringes Selbstwertgefühl des Mobbers oder der Mobberin, d. h. Mobbing erfolgt hier mit dem Ziel der Aufwertung des eigenen Egos.
- Unklare Zuständigkeiten und widersprüchliche Anweisungen
- Mangelhafte Informations- und Kommunikationsstrukturen
- Mangelnder Handlungsspielraum
- Kooperationszwänge
- Stress
- Über- und Unterforderung
- Ausgeprägtes Konkurrenzdenken
- Ungerechte Arbeitsverteilung
- Kooperationszwänge
- Schlechte Arbeitsbedingungen
- Führungsstil der Führungskraft
Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz
Zahlreiche Menschen erleben regelmäßiges Mobbing am Arbeitsplatz. Das wirkt sich nicht nur negativ auf ihre Arbeitsleistung aus, sondern trägt außerdem zu einer Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustands einer Arbeitskraft bei. Mobbing hat also vielfach weitreichende berufliche Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsatmosphäre und Arbeitsqualität, kann allerdings zu weitaus schlimmeren Auswirkungen im Privatleben der jeweiligen Opfer führen.
Mögliche Folgen sind dabei:
- Häufige oder langfristige Erkrankung, z. B. Magenschmerzen, Kopfschmerzen oder Herzrhythmusstörungen
- Suchterkrankungen (z. B. Medikamente oder Alkohol)
- Angstzustände
- Ohnmachtsgefühle
- Depressionen
- Demotivation
- Schlafstörungen
- Nervosität
- Atemprobleme
- Leistungs- und Denkblockaden
- Sozialer Rückzug und Abgrenzung
- Misstrauen
- Innere Kündigung
- Selbstzweifel
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Verschlechterung der Arbeitsleistung
Welche Arten von Mobbing gibt es?
In Unternehmen sind je nach Sozialkonstellation verschiedene Arten von Mobbing vorzufinden:
Mobbing
Das klassische Mobbing beschreibt die Misshandlung unter Arbeitskräften auf gleicher Hierarchieebene.
Bossing
Der Begriff Bossing beschreibt das Phänomen des Mobbings von „oben“ nach „unten“. Das heißt, hier wird Mobbing durch eine Führungskraft gegen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter beschrieben.
Staffing
Das Phänomen des Staffings stellt das Gegenteil des Bossings dar. Hier erfolgt also eine Misshandlung des Vorgesetzten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Gaslighting
Gaslighting stellt eine eher subtile Form des Mobbings dar und ist dementsprechend schwierig zu erkennen. Der Täter oder die Täterin wiederholt dabei regelmäßig unzutreffende Behauptungen und Aussagen, die dazu führen sollen, dass das Opfer beginnt, an der eigenen Selbstwahrnehmung zu zweifeln. Ein solcher Prozess kann zu ernsthaften Erkrankungen und langfristigen Persönlichkeitsstörungen führen.
Phasen und Ablauf von Mobbing
Jeder Mobbingprozess ist in gewissem Maße individuell. Trotzdem lassen sich innerhalb einer Mobbingdynamik in der Regel vier Phasen der Auseinandersetzung voneinander differenzieren:
1. Phase: Ungelöster Konflikt
Mobbing kann verschiedene Ursachen haben. Eine der verbreitetsten ist allerdings, dass es aus einem ungelösten Konflikt entsteht. In dieser Phase sind vor allem einzelne, nicht systematische Attacken verbreitet. Entsprechende Konflikte sorgen häufig für eine spürbare Verschlechterung des Arbeitsklimas.
2. Phase: Kontakt- und Informationsverweigerung
Der Konfliktauslöser selbst tritt in den Hintergrund und das Mobbing intensiviert sich, indem das Opfer systematisch schikaniert und isoliert wird. Oftmals kommt es zu einer Fronten- und Parteienbildung. Das Selbstwertgefühl der betroffenen Person sinkt rapide.
3. Phase: Steigerung der Aggressionen bis hin zur Eskalation
Sind bisher noch keine Gegenmaßnahmen ergriffen worden, so steigt das Aggressionspotenzial in der Regel bis hin zur Eskalation an. Die Attacken finden dabei deutlich offener statt und können zum Teil sogar körperlicher Natur sein. Die Konsequenzen auf die psychische und physische Gesundheit des Opfers steigen merklich an und können ihren Höhepunkt erreichen.
In einigen Fällen können arbeitsrechtliche Sanktionen, wie beispielsweise Abmahnungen, Versetzungen oder Kündigungsandrohungen, erfolgen.
4. Phase: Ausscheiden aus dem Unternehmen
Das Mobbing erreicht ein Ende, indem die betroffene Person von selbst aus kündigt oder ihr gekündigt wird. Kommt es allerdings nicht zu einer Kündigung, sind unter anderem langfristige Krankschreibungen sowie eine Frühverrentung denkbare Folgen.
Mobbing Abwehrstrategien & Möglichkeiten für Betroffene
Neben einer frühzeitigen Information der Führungskraft haben betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedene Rechte und Möglichkeiten, um gegen Mobbing vorzugehen. Dazu zählen unter anderem:
- Beschwerderecht
- Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche
- Leistungsverweigerungsrecht
- Außerordentliche Eigenkündigung
- Aufhebungsvertrag
Um rechtliche Schritte einleiten zu können, ist es unumgänglich, Beweise für das erfolgte Mobbing zu sammeln. Das kann beispielsweise in Form eines Mobbingtagebuchs erfolgen. Ein solches Tagebuch sollte dabei in jedem Fall enthalten, was wann und wo vorgefallen ist und wer an der entsprechenden Situation beteiligt gewesen ist. Dabei sollten außerdem die äußeren Umstände der Handlung sowie der vermutete Zweck beziehungsweise das Angriffsziel festgehalten werden. Ferner ist es durchaus sinnvoll, wenn auch das eigene Verhalten, das heißt die eigene Reaktion, thematisiert wird und mögliche Zeuginnen und Zeugen der Situation benannt werden. Was allerdings nicht in einem Mobbingtagebuch enthalten sein sollte, sind persönliche Wertungen, Vermutungen, Unterstellungen, Verallgemeinerungen oder Beschimpfungen. Damit ein solches Tagebuch gerichtlich anerkannt wird, ist ein regelmäßiges Pflegen maßgeblich. Neben einem Mobbingtagebuch können außerdem schriftliche E-Mails, Abmahnungen oder Zeugenaussagen als Beweis für erfolgtes Mobbing fungieren.
Neben entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten empfiehlt es sich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, eine individuelle Abwehrstrategie aufzubauen. Mögliche Bestandteile einer solchen Strategie sind:
- Inanspruchnahme einer Rechtsberatung, die Betroffene über mögliche rechtliche Mittel und Wege in Kenntnis setzt, die zu einer Verbesserung der Situation beitragen können. Dazu gehört außerdem die Ermittlung, welche Rechtsansprüche bisher außer Acht gelassen worden sind und gegebenenfalls rückwirkend geltend gemacht werden können.
- Eine direkte praktische Möglichkeit zum Umgang mit Mobbing stellt die sogenannte Konfliktanalyse dar. Hierbei geht es in erster Linie darum, praktische Spielräume aufzudecken, in denen sämtliche beteiligte Personen sowie deren Vorgehensweise präzise definiert werden.
- Im Rahmen von Coaching können die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die erlebten Situationen aufarbeiten und analysieren. Dabei können unter anderem verschiedene Verhaltens- und Kommunikationsstrategien entwickelt werden.
Egal für welchen Weg sich eine Arbeitskraft entscheidet, kann der Einbezug individuell zusammengestellter Unterstützerteams der betroffenen Person bei der Aufarbeitung helfen. Teil eines solchen Teams können beispielsweise Anwältinnen und Anwälte, Ärztinnen und Ärzte, Coaches, Mitglieder des Betriebsrats, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Krankenkassen sein.
Positionierung als Arbeitgeber gegen Mobbing
Verschiedene deutsche Gesetze und Verpflichtungen, z. B. das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) oder die Fürsorgepflicht, weisen eine*n Arbeitgeber*in an, die eigenen Arbeitskräfte im Job zu schützen. Diese*r muss sich also, sobald er oder sie Kenntnis des Mobbings erhält, einschalten, um den Konflikt zu besänftigen. Unternimmt die Person allerdings nichts, so macht sie sich selbst haftbar, und die Arbeitskraft kann sie auf Schmerzensgeld verklagen. Um als arbeitgebende Instanz in Konflikte entsprechender Art einzugreifen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In der Regel sollte allerdings zu Beginn ein Gespräch gesucht werden, um der betroffenen Arbeitskraft die Möglichkeit zu geben, die eigene Perspektive darzulegen. Danach sollte ein Gespräch mit der Mobberin oder dem Mobber geführt werden. Dabei sollte das Fehlverhalten klar benannt werden. Wichtig ist allerdings, deutlich hervorzuheben, dass entsprechendes Gespräch von der Führungskraft und nicht der gemobbten Person ausgeht, um nicht nur Autorität zu schaffen, sondern die betroffene Person außerdem vor negativen Konsequenzen zu schützen. Entsprechende Gespräche fungieren nicht nur dazu, die Mobbingursachen zu klären, sondern können außerdem Raum bieten, mögliche Konsequenzen aufzuzeigen, die die Fortsetzung von Fehlverhalten mit sich bringen.
Neben der Konfliktlösung ist es außerdem die Aufgabe der Führungskraft der betroffenen Mitarbeiterin oder dem betroffenen Mitarbeiter, mit Sofort-Maßnahmen zur Seite zu stehen. Um Konflikte kurzfristig zu deeskalieren, können dabei Versetzungen oder eine Beurlaubung des Betroffenen nötig sein.
Falls die eigenen Maßnahmen nicht maßgeblich zur Beseitigung des Mobbings beitragen, ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber außerdem verpflichtet, Unterstützung zu organisieren. Eine solche Unterstützung kann beispielsweise durch Supervisoren, Mitglieder des Betriebsrats oder offizielle Streitschlichter erfolgen, die den Konflikt von neutraler Position lösen sollen.
Um Mobbing von vorneherein zu vermeiden, bestehen für eine Arbeitgeberin oder einen Arbeitgeber außerdem verschiedene Möglichkeiten zur systematischen Prävention:
- Benennung einer oder eines Mobbingbeauftragten
- Einrichten einer Beschwerdestelle
- Veranstaltung von Aufklärungskampagnen
- Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing am Arbeitsplatz
- Schulung von Führungskräften und Beschäftigten
Haftung bei Mobbing am Arbeitsplatz
Um aufgrund von Mobbing rechtsgültige Urteile zu fällen, müssen die Betroffenen einer Darlegungs- und Nachweispflicht nachkommen. Diese verpflichtet sie dazu, den Sachverhalt des Mobbings so zu beweisen, dass für den entsprechenden Einzelfall beurteilt werden kann, ob ein systematisches Fehlverhalten vorliegt, das negative Auswirkungen bei der betroffenen Arbeitskraft bewirkt hat. Kann allerdings Mobbing nachgewiesen werden, so kann dies verschiedene Konsequenzen mit sich bringen:
- Mobbingopfer haben einen grundsätzlichen Anspruch auf Wiedergutmachung, Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Die Höhe der Reparaturen wird dabei anhand der Schwere des Mobbings bestimmt.
- Täterinnen und Tätern kann je nach Schwere ihrer Handlungen eine Abmahnung oder die fristlose Entlassung drohen.
- In bestimmten Fällen haben Arbeitskräfte die Möglichkeit, mittels einer einstweiligen Verfügung gegen die sie mobbende Person vorzugehen.
- Für Schwangere gilt ein Beschäftigungsverbot bei nachgewiesenem Mobbing, wobei der Nachweis von der Klägerin zu erbringen ist.
Exkurs: Cybermobbing
In den letzten Jahren hat sich die Digitalisierung stark auf die Arbeitswelt ausgewirkt und zahlreiche neue Kommunikationsmittel eingeführt. Während diese Technologien viele Vorteile bieten, haben sie auch neue Risiken mit sich gebracht, darunter das Phänomen des Cybermobbings am Arbeitsplatz. Cybermobbing am Arbeitsplatz bezieht sich auf die Verwendung digitaler Medien, wie E-Mails, Instant-Messaging-Plattformen, soziale Netzwerke und andere Online-Kommunikationstools, um gezielt andere Mitarbeiter zu belästigen, zu erniedrigen oder zu diffamieren.
Die Täter des Cybermobbings am Arbeitsplatz können Kollegen, Vorgesetzte oder sogar externe Personen sein, die sich Zugang zu den internen Kommunikationskanälen verschaffen. Sie können falsche Gerüchte verbreiten, beleidigende Nachrichten oder Kommentare veröffentlichen oder vertrauliche Informationen über eine Person preisgeben. Oft geschieht dies anonym oder unter Verwendung gefälschter Identitäten, was es schwierig macht, die Täter zu identifizieren.
Es ist wichtig, dass Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um das Risiko von Cybermobbing am Arbeitsplatz zu minimieren und eine gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Hier sind einige Ansätze, die Unternehmen berücksichtigen sollten:
Erstellung einer klaren Richtlinie zum Umgang mit Cybermobbing: Unternehmen sollten eine klare Richtlinie entwickeln, die das Verhalten der Mitarbeiter regelt und explizit festlegt, dass Cybermobbing am Arbeitsplatz inakzeptabel ist. Die Richtlinie sollte die möglichen Konsequenzen für Täter des Cybermobbings klar definieren.
Sensibilisierung der Mitarbeiter: Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen sollten durchgeführt werden, um die Mitarbeiter über die Risiken und Auswirkungen von Cybermobbing am Arbeitsplatz aufzuklären. Die Mitarbeiter sollten ermutigt werden, verdächtige Vorfälle zu melden und Unterstützung anzufordern.
Schaffung sicherer Kommunikationskanäle: Unternehmen sollten sicherstellen, dass die internen Kommunikationskanäle geschützt sind und angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementiert werden, um das Risiko von unbefugtem Zugriff zu minimieren. Dies kann die Verwendung von verschlüsselten E-Mails, sicheren Instant-Messaging-Plattformen und geschützten sozialen Netzwerken umfassen.
Fazit
Mobbing am Arbeitsplatz beeinträchtigt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit der Betroffenen erheblich. Die Auswirkungen von Mobbing auf Einzelpersonen und Organisationen sind vielfältig und bedürfen dringender Aufmerksamkeit.
Mobbing betrifft nicht nur isolierte Einzelfälle, sondern ist ein weit verbreitetes Phänomen, das in verschiedenen Formen auftreten kann. Das Spektrum reicht hierbei von direktem körperlichem oder verbalem Missbrauch bis hin zu subtilen, indirekten Manipulationen und Ausschlussmechanismen. Mobbing kann zu negativen Folgen wie Angstzuständen, Depressionen, verminderter Arbeitsleistung und sogar zu einem erhöhten Risiko für körperliche Erkrankungen führen.
Um Mobbing effektiv zu bekämpfen, bedarf es eines ganzheitlichen Ansatzes, der sowohl auf individueller als auch auf organisatorischer Ebene ansetzt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen eine Kultur der Offenheit, des Respekts und der Unterstützung fördern, in der Mobbing keinen Platz hat. Dies erfordert eine klare Kommunikation, Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Etablierung von Richtlinien und Verfahren zur Meldung und Untersuchung von Mobbingvorfällen sowie angemessene Unterstützungssysteme für die Betroffenen.
Zusätzlich ist es wichtig, dass Führungskräfte eine aktive Rolle einnehmen, um Mobbing zu verhindern und zu bekämpfen. Sie müssen ein Bewusstsein für mögliche Anzeichen von Mobbing entwickeln, frühzeitig eingreifen und ein unterstützendes Umfeld schaffen, in dem sich die Mitarbeitenden sicher und geschützt fühlen.
Mobbing am Arbeitsplatz stellt eine ernsthafte Herausforderung dar, die nicht ignoriert werden darf. Indem Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um Mobbing vorzubeugen und angemessen darauf zu reagieren, können sie eine gesunde und produktive Arbeitsumgebung schaffen, in der das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden gefördert werden.