Zwischenzeugnis
Zwischenzeugnis Definition
Bei einem sogenannten Zwischenzeugnis handelt es sich um ein Arbeitszeugnis, das während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Dabei geht es in erster Linie um die Bewertung der Qualität der Arbeit der Arbeitnehmer*innen, um dadurch gegebenenfalls Bildungsmaßnahmen einzuleiten.
Neben der Leistungsbewertung kommt dem Zwischenzeugnis außerdem eine gewisse Bindungswirkung zu, das heißt bei Job- oder Chefwechsel kann die Führungskraft bei Formulierung des Arbeitszeugnisses nicht ohne triftige Gründe zu stark von dem jeweiligen Zwischenzeugnis abweichen.
Oftmals werden Arbeitnehmer*innen in ihren Zwischenzeugnissen verhältnismäßig gut bewertet, um dadurch die Zusammenarbeit zu stärken und zur Mitarbeitermotivation beizutragen.
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Zwischenzeugnis Arten
Bei der Formulierung von Zwischenzeugnissen wird zwischen zwei verschiedenen Arten unterschieden. Das einfache Zwischenzeugnis enthält in der Regel nur sachliche sowie objektiv überprüfbare Fakten, wie beispielsweise genaue Tätigkeiten oder Aufgaben der angestellten Person, wohingegen das sogenannte qualifizierte Zwischenzeugnis neben Tätigkeit und Verantwortungsbereich außerdem Sozialverhalten und Soft Skills beurteilt.
Zwischenzeugnis Anspruch
Gesetzlich geregelt ist nur der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Entsprechendes Zeugnis wird dann auch als Endzeugnis oder Abschlusszeugnis bezeichnet. Auf das Zwischenzeugnis selbst besteht also kein gesetzlicher Anspruch. Oft ist das Ausstellen eines solchen allerdings in den individuellen Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt.
Damit bei Beantragen eines Zwischenzeugnisses nicht der Eindruck entsteht, in näherer Zukunft sei ein Arbeitsplatzwechsel geplant, sollte der Wunsch nach entsprechender Leistungsbeurteilung immer durch triftige Gründe belegt werden. Im besten Fall ist entsprechende Begründung bereits Teil des Antrags auf entsprechende Leistungsbeurteilung. Gründe können dabei beispielsweise sein:
- Statusänderung der angestellten Person durch Beförderung oder Versetzung, die mit einer Veränderung des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs einhergeht
- Persönliche Veränderungen wie beispielsweise eine schwangerschaftsbedingte Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses oder den Eintritt in die (Alters-)Teilzeit
- Betriebliche Veränderungen wie zum Beispiel den Wechsel der vorgesetzten Person
- Veränderungen des Arbeitsverhältnisses zum Beispiel bei Übergang des Arbeitsvertrags von einem befristeten zu einem unbefristeten Vertrag
Zwischenzeugnis Inhalt und Aufbau
Das qualifizierte Zwischenzeugnis unterscheidet sich bezüglich Inhalt und Aufbau kaum vom herkömmlichen Arbeitszeugnis. Die folgenden Themen werden in der Regel inkludiert:
- Arbeitsweise
- Auffassungsgabe
- Fachwissen
- Motivation
- Weiterbildungen
- Belastbarkeit
Nicht jede Leistungsbeurteilung muss jedoch sämtliche Themen beinhalten. Verbindliche Inhalte sind allerdings:
- Überschrift
- Wichtige Personaldaten (Name, Anfangsdatum des Beschäftigungsverhältnisses, etc.)
- Stellenbezeichnung und Tätigkeitsbeschreibung
- Leistungsbeurteilung
- Optional: Ausstellungsgrund
- Schlussformel
- Unterschrift und Datum
Bei Erstellung eines entsprechenden Zwischenzeugnisses können natürlich bestehende Vorlagen genutzt werden. Im Idealfall werden diese jedoch hinreichend individualisiert, um dadurch eine effiziente Leistungsbeurteilung zu ermöglichen.
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