Zielvereinbarungsgespräch
Zielvereinbarungsgespräch Definition
Das Zielvereinbarungsgespräch ist Teil des Konzepts der Arbeit mit Zielvereinbarungen.
Ein solches Gespräch zwischen Führungskraft und Arbeitnehmer*in, in dem Ziele, die entsprechende*r Arbeitnehmer*in in einem zuvor festgelegten Zeitraum erreichen soll, definiert werden, gilt heute als weit verbreitetes Management- und Führungsinstrument. Grund dafür ist, dass die Zielerreichung der beschäftigten Person der/dem Arbeitgeber*in die Möglichkeit gibt, die Leistungen jener mitarbeitenden Person zu beurteilen.
Zielvereinbarungsgespräch Ablauf
Zielvereinbarungsgespräche finden in der Regel alle sechs bis zwölf Monate statt. Inhalt entsprechender Gespräche sind dann konkrete Ziele, Anforderungen sowie Erwartungen, die in einem bestimmten Zeitraum an die/den Arbeitnehmer*in gestellt werden. Darüber hinaus können auch mögliche Schwierigkeiten sowie Problem besprochen werden. Wichtig ist, dass in einem solchen Gespräch eine kooperative Gesprächsatmosphäre herrscht, sodass auch die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Zielvorstellungen, Ideen und Einschätzungen einbringen kann. Ist die Festlegung konkreter Ziele erfolgt, sollte nicht nur ein Zeitrahmen definiert werden, sondern darüber hinaus auch Konsequenzen für das Erreichen entsprechender Ziele, wie beispielsweise Prämien oder Sonderzahlungen.
Möglichkeiten der Zielfindung
- Die Führungskraft gibt die Ziele vor. Gegebenenfalls kann die angestellte Person Änderungsvorschläge einbringen.
- Die beschäftigte Person gibt die Ziele vor. Eventuell ergänzt oder verändert die Führungskraft die Ziele.
- Idealerweise erfolgt eine gemeinsame Festlegung der Ziele, die auf beidseitiger Vorarbeit beruht.
Zielvereinbarungsgespräch Probleme
- Zu wenig Dialog; die Ziele werden von einer Seite vorgegeben.
- Es werden nur quantitative Ziele vereinbart.
- Die Definition der Ziele erfolgt ausschließlich „bottom up“, das heißt der strategische Input der Führungskraft fehlt.
- Die Ziele werden horizontal nicht abgeglichen, das heißt, die einzelnen Arbeitnehmer*innen arbeiten völlig unabgestimmt an ihren jeweiligen Zielen.
- Das Erreichen der Ziele wird nicht kontrolliert.
- Es erfolgt kein schriftliches Festhalten der Ziele.