• Startseite
  • Leistungen
    • Fachkräfte
    • Ausbildung
    • Employer Branding
    • Karriereseiten-Check
  • Über uns
    • Team
    • Unsere Experten
  • HR-Wissen
    • Wissen
      • Webinare
      • HR-Gehaltsstudie 2023
      • Download-Center
      • Newsletter
      • Fachartikel
      • HR-Lexikon
    • Ratgeber
      • Interviews mit HR-Experten
      • Startup-Vorstellungen
      • Literatur-Empfehlungen
      • HR-Events
      • FAQ
  • Presse
  • Kontakt
    • +4952144813990
      Kostenlose Beratung
    • DE
      • enEnglish (Englisch)
      • deDeutsch

Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld Definition 

Beim sogenannten Weihnachtsgeld handelt es sich um eine Bruttoeinmalzahlung, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt ausgezahlt wird. Entsprechende Sonderzahlung stellt für die Arbeitnehmer*innen ein Geschenk dar, wird vom Finanzamt allerdings als sogenannter geldwerter Vorteil angesehen, der regelhaft versteuert werden muss.

In der Regel wird das Weihnachtsgeld zusammen mit dem jeweiligen November-Entgelt ausgezahlt. Alternativ kann eine Auszahlung allerdings auch auf die Monate November und Dezember aufgeteilt erfolgen. 

Die genaue Höhe des Weihnachtsgeldes ist variativ, das heißt sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, orientiert sich allerdings an dem Monatsgehalt, das zum Zeitpunkt der Auszahlung gültig gewesen ist. Die meisten Arbeitgeber*innen entscheiden sich für Zahlungen in Höhe von 45-90% des durchschnittlichen Monatsgehalts. 

Webinar

Neue Mitarbeitende gewinnen im Einzelhandel - Recruiting mit Google und YouTube
Zum Webinar

Weihnachtsgeld rechtlicher Anspruch

Arbeitgeber*innen sind arbeitsrechtlich nicht dazu verpflichtet den beschäftigten Personen Weihnachtsgeld zu zahlen. In der Regel werden entsprechende Zahlungen in den jeweiligen Einzelarbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt. 

Für einen Anspruch auf Weihnachtsgeld muss ein*e Arbeitnehmer*in in der Regel eine Leistung für das Unternehmen erbringen, denn bei entsprechender Einmalzahlung handelt es sich, anders als bei einer Abfindungszahlung, die den Ausgleich entstehender wirtschaftlicher Nachteile darstellt, um eine Leistung für einen durch Arbeit bereits entstandenen Anspruch. 

Lässt ein Unternehmen seinen Arbeitskräften drei Jahre in Folge Sonderleistungen zukommen, die nicht vertraglich vereinbart sind, so entsteht daraus ab dem vierten Jahr ein rechtlicher Anspruch auf die Fortsetzung entsprechender Zahlungen. Dieser Fall wird auch als rechtliche Übung bezeichnet und kann umgangen werden, indem sich die arbeitsgebende Instanz durch den Vorbehalt der Freiwilligkeit absichert. Entsprechender Vorbehalt weist eindeutig auf die Freiwilligkeit jener Zahlungen hin, macht also deutlich, dass die Arbeitnehmer*innen keinen Anspruch auf ein jährliches Weihnachtsgeld haben. 

Weihnachtsgeld bestimmter Arbeitnehmergruppen

Bei der Festlegung von Weihnachtsgeld ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, der festlegt, dass alle Mitglieder einer Organisation grundsätzlich gleich behandelt werden müssen.

Auf Basis sachlicher Gründe darf allerdings trotzdem auch im Hinblick auf Sonderzahlungen differenziert werden. So kann unter anderem die relative Höhe des Weihnachtsgelds variieren, sodass Arbeitnehmer*innen in Führungspositionen, die über das ganze Jahr betrachtet verhältnismäßig hohe Entgelte ausgezahlt bekommen, einen geringeren Prozentsatz an Weihnachtsgeld bekommen als Arbeitnehmer*innen mit niedrigeren Durchschnittsmonatsentgelten. Alternativ kann auch die Länge der Betriebszugehörigkeit als Kriterium für die Höhe der Einmalzahlung sein. 

Weihnachtsgeld Steuern und Sozialabgaben 

Weihnachtsgeld ist vollständig lohn- und sozialversicherungspflichtig. Es unterliegt dabei der Besteuerung nach dem Einkommenssteuergesetz (=EstG) unter Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle. 

Zur Berechnung der anfallenden Steuer- und Sozialversicherungsabgaben können verschiedene digitale Lohnprogramme eingesetzt werden.

Webinar

Neue Mitarbeitende gewinnen im Einzelhandel - Recruiting mit Google und YouTube
Zum Webinar

Bleiben Sie in Kontakt

persomatch GmbH
Am Lenkwerk 9
33609 Bielefeld

Tel: +49 521 448 1399-0
Fax: +49 521 448 1399-9
E-Mail: info [at] persomatch [dot] de

  • Über uns
  • Karriere
  • Presse
  • Leistungen Fachkräfte
  • Leistungen Ausbildung
  • Leistungen Employer Branding
  • Kostenloser Karriereseiten-Check
  • Newsletter
  • HR-Gehaltsstudie 2023
  • Downloads
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
Google Partner Badge

© persomatch 2025

Telefon
E-Mail
Kostenlose Demo Nach oben
Cookie image
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig!
Bitte helfen Sie uns, unsere Webseite und unsere Produkte weiter zu verbessern, indem Sie unserer Datenverarbeitung (z.B. mittels Cookies) zustimmen. Danke! 
  • WordPress
  • HubSpot Formulare (Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO)
  • CleverPush
  • Google Tag Manager
  • SalesViewer
  • HubSpot Embed Code
  • HubSpot Marketing
  • CrazyEgg
  • Datenschutz
  • Impressum