Wegeunfall
Wegeunfall Definition
Ein Wegeunfall ist eine besondere Form des Arbeitsunfalls. Dabei handelt es sich um einen Unfall , der sich auf dem Weg zur Arbeit oder zurück ereignet hat. Der Versicherungsschutz für Wegeunfälle beginnt beim Verlassen des Wohnhauses und endet mit der Ankunft am jeweiligen Arbeitsplatz. Inkludiert werden dabei auch Umwege, die beispielsweise durch Wege zur jeweiligen Kinderbetreuung oder das Bilden von Fahrgemeinschaften zu Stande kommen. Unfälle direkt am Arbeitsplatz sind hingegen als Arbeitsunfälle versichert.
Der jeweilige Versicherungsschutz ist in keiner Weise abhängig vom gewählten Verkehrsmittel, das heißt die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist genauso versichert wie die Nutzung des eigenen Autos oder Fahrrads.
Unterbricht die angestellte Person ihren Arbeitsweg aus privaten Gründen für mehr als zwei Stunden, so entfällt der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn sich die versicherte Arbeitskraft zum Zeitpunkt des Unfalls unter Einfluss von Alkohol oder Drogen befindet.
Die Kosten sowohl für Erstversorgung als auch für weitergehende Behandlungen trägt in der Regel die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (=DGUV). Sollte nach Abschluss der Behandlung keine vollständige Wiedereingliederung der Arbeitskraft in ihren vorherigen Arbeitsalltag möglich sein, so zahlt die DGUV je nach Fall Verletztengeld, Pflegegeld oder Unfallrente.
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, Wegeunfälle zeitnah bei der Berufsgenossenschaft zu melden. Dabei gilt, dass tödliche Unfälle ihr unverzüglich mitgeteilt werden müssen und zusätzlich auch der jeweiligen Landesbehörde Auskunft erteilt werden muss. Bei kleineren Unfällen besteht eine Meldefrist von drei Tagen. Unfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit von weniger als drei Tagen sind von der Meldepflicht ausgenommen.