Sozialleistungen
Sozialleistungen Definition
Bei den sogenannten Sozialleistungen handelt es sich um sämtliche Leistungen von staatlichen oder gesellschaftlichen Institutionen, die darauf abzielen, die Arbeits- oder Lebensbedingungen sowie die wirtschaftliche Absicherung einer Arbeitskraft zu garantieren. Dabei wird prinzipiell zwischen Geldleistungen, Dienstleistungen und Sachleistungen unterschieden.
Konkret gehören zu den Sozialleistungen die öffentliche Sozialversicherung, die Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie umfasst, Kriegs- und Kriegsfolgeleistungen, Sozialhilfe, Fürsorgeerziehung, Jugendhilfe, Kindergeld, Unterhaltsvorschüsse sowie Eltern- beziehungsweise Erziehungsgeld.
In der Regel sind die Sozialgerichte für Anliegen hinsichtlich der Sozialleistungen zuständig. Für einige Anliegen, wie zum Beispiel BAföG oder Wohngeld, sind allerdings die Verwaltungsgerichte zuständig.
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Sozialleistungen Ziele
- Soziale Gerechtigkeit
- Sicherung der Menschenwürde
- Schaffung gleicher Voraussetzungen zur Persönlichkeitsentfaltung
- Schaffung der Möglichkeit des Erwerbs des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit
Betriebliche Sozialleistungen
Als betriebliche Sozialleistungen werden die Leistungen bezeichnet, die ein*e Arbeitgeber*in ihren oder seinen Mitarbeitern zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt zukommen lässt. Entsprechende Leistungen zielen oftmals auf die Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit ab.
Hierbei werden in der Regel drei verschiedene Bereiche unterschieden:
- Gesetzliche Sozialleistungen
- Bei dieser Art von Sozialleistungen handelt es sich um sogenannte Lohnersatzleistungen, die dann gezahlt werden, wenn die Arbeitskraft aus verschiedenen Gründen – hierzu können Krankheit, Pflegebedürftigkeit, ein Arbeitsunfall, etc. zählen – nicht mehr seine volle Arbeitskraft besitzt.
- Darüber hinaus zählen nicht nur die Rente, sondern auch die Bezahlung an Feiertagen sowie das Mutterschaftsgeld zu den gesetzlichen Sozialleistungen. Die jeweilige arbeitsgebende Instanz ist von Seiten des Gesetzes zur Zahlung jener Leistungen verpflichtet, weshalb sie auch als gesetzliche Leistungen bezeichnet werden.
- Tarifliche Sozialleistungen
- Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen besteht die Möglichkeit, dass sich ein Unternehmen selbst im Rahmen seiner Tarifverträge zur Zahlung zusätzlicher Sozialleistungen verpflichtet.
- Freiwillige Sozialleistungen
- Bei den sogenannten freiwilligen Sozialleistungen handelt es sich um Sozialleistungen, die weder gesetzlich noch tariflich geregelt beziehungsweise vorgeschrieben sind. Zu entsprechenden Leistungen können beispielsweise Spenden an einzelne Mitarbeiter*innen, Arbeitgeber-Darlehen, Zuschüsse zu Fort- oder Weiterbildungskosten, Werkswohnungen, Sportparks oder anderer soziale Anlagen gezählt werden. Es besteht die Möglichkeit, entsprechende freiwillige Leistungen nur bestimmten Mitarbeitergruppen zur Verfügung zu stellen. Das kann allerdings gegen das grundlegende Ziel der Mitarbeitermotivation verstoßen und zu einer zunehmenden Mitarbeiterunzufriedenheit beitragen. Fühlen sich einzelne Arbeitnehmer*innen unfair behandelt, kann dies gegebenenfalls zu einer Verschlechterung der Arbeitsleistung beitragen.