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Schulsponsoring 

Schulsponsoring Definition

Schulsponsoring beschreibt eine Kooperation zwischen Wirtschaft und Schule, bei der das Unternehmen finanzielle oder immaterielle Güter zur Verfügung stellt und im Gegenzug von der Schule beziehungsweise dem Schulträger die Erlaubnis bekommt, in entsprechender Schule zu werben. 

Da die Schulen lange Zeit nur sehr geringe finanzielle Mittel zur Verfügung hatten und aus diesem Grund auf entsprechende Sponsoringverträge zurückgegriffen haben, ist es in der Vergangenheit durch Schulsponsoring, teilweise zu einer so intensiven Einflussnahme gekommen, dass der neutrale Bildungsauftrag gefährdet gewesen ist. Aus diesem Grund ist Schulsponsoring heute zwar in den meisten Fällen erlaubt, unterliegt aber strengen rechtlichen Vorschriften. Entsprechende Regeln der Zulässigkeit variieren zwischen den einzelnen Bundesländern. 

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Schulsponsoring Maßnahmen und Leistungen

Maßnahmen, Leistungen und Umfang des Schulsponsoring werden vor Umsetzung in einem Sponsoringvertrag zwischen Unternehmen und Schulträger festgelegt, denn im Unterschied zu einer normalen Spende setzt das Sponsoring immer eine entsprechende Gegenleistung voraus. Wichtig zu beachten ist hier, dass sämtliche Handlungen und Maßnahmen auf das Schülerwohl abzielen sollten. 

Sponsoringmaßnahmen in den Schulen

  • Ausstattung mit neuem Equipment/ Arbeitsmaterial
  • Bauliche Verschönerungs- und Renovierungsmaßnahmen
  • Sponsoring von Wettbewerben & Sportevents
  • Anbieten von Workshops, wie z. B. Bewerbungstraining
  • Einladung zu Betriebsbesichtigungen
  • Halten von Expertenvorträgen
  • Finanzierung einer Schülerzeitung 

Gegenleistungen

  • Schalten von Anzeigen in der Schülerzeitung
  • Nennung des Sponsors auf der Website/ in Zeitungsartikeln
    • gemeinsame Pressetermine 
  • Nennung in Elternanschreiben/ Newslettern
  • Namensgebung von Räumen/ Gebäuden
  • Ausbildungsvermittlung passender Schüler

„Ausbildungsmarketing“

Durch Präsenz im Schulalltag im Rahmen des Schulsponsorings, kann die Gewinnung von jungen Nachwuchstalenten für einen späteren Ausbildungsplatz gefördert werden. Entsprechende Schüler können schon früh durch Praktika oder Ferienjobs an das Unternehmen gebunden werden und entwickeln so schon vor möglichem Arbeitsantritt eine persönliche Bindung zum Unternehmen. 

„Bildungssponsoring“

Im Rahmen des Bildungssponsorings geht es um die Unterstützung von Lehrplänen sowie Unterrichtseinheiten durch die Entwicklung kostenfreier Lehrmaterialien. Ausschlaggebend ist hier, dass der Mehrwert und Lerneffekt der Schüler im Vordergrund steht und sämtliche politischen und wirtschaftlichen Interessen unberücksichtigt bleiben. Werbung als solche ist hier also nicht nur unerwünscht, sondern grundlegend falsch. 

Schulsponsoring Zulässigkeit

Die Regelungen bezüglich der Zulässigkeit von Schulsponsoring variieren recht ausgeprägt zwischen den einzelnen Bundesländern. Grundsätzlich gilt jedoch, dass es nur unter zwei Bedingungen erlaubt ist:

  1. Hinweise auf entsprechende Sponsoren müssen schulischen Zwecken dienen 
  2. Werbewirkung darf nicht auf außerschulische Interessen abzielen

Darüber hinaus müssen sämtliche Maßnahmen dem Jugendschutz entsprechen, das heißt grundsätzlich verboten ist Werbung für Rauschmittel, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Werbung, Werbung mit politischen oder religiösen Inhalten sowie Werbung, die gegen rechtliche Bestimmungen verstößt. 

Ein anderer Aspekt, der über die Zulässigkeit eines entsprechenden Sponsorings entscheidet, ist die Bewahrung der Chancengleichheit zwischen den einzelnen Schulen eines Schulträgers. Oftmals erhalten die Schulen deshalb nach entsprechendem Vertragsabschluss, in den zwangsläufig der Schulträger einbezogen werden muss, 75% der Gelder für sich, während die anderen 25% in einen Ausgleichsfond fließen, der für benachteiligte Schulen sowie kostspielige außerplanmäßige Projekte gedacht ist. 

Weitere Voraussetzungen

  • Transparenz, das heißt ein Sponsoring muss für die Öffentlichkeit erkennbar sein
  • Das Ansehen von Staat und Öffentlichkeit darf durch Sponsoring keinen Schaden nehmen
  • Bei mehreren Sponsoringangeboten ist auf Neutralität zu achten

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