Sabbatical (Auszeit)
Sabbatical Definition
Ein Sabbatical, im Deutschen oft auch Sabbatjahr genannt, ist die längere Freistellung einer beschäftigten Person, die Entsprechende nach eigenem Belieben gestalten kann. Meist entschließen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einem Sabbatjahr, um sich zu erholen und dadurch einem Burnout vorzubeugen, um zu reisen oder um Zeit für private Projekte zu haben. Eine solche Freistellung kann zwischen einem Monat und bis zu einem Jahr andauern und wird jeweils individuell zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in vereinbart. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer*innen in der freien Wirtschaft keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical, wohingegen Beamtinnen und Beamte sowie Personen des öffentlichen Dienstes ein entsprechendes Sabbatjahr zusteht. Zwei bis sechs Jahre vor Antritt melden Beamtinnen und Beamte ihr Sabbatical an. Daraufhin behält die dienstgebende Instanz ein Siebtel bis ein Drittel der Besoldung ein und spart entsprechende Summe für eine Fortzahlung des Entgelts während des entsprechenden Sonderurlaubs.
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Sabbatical in der freien Wirtschaft
Im Gegensatz zum öffentlichen Dienst ist ein Sabbatical in der freien Wirtschaft nicht einheitlich geregelt, sondern muss in jedem Fall individuell zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in abgesprochen werden. In der Regel tritt ein*e Arbeitnehmer*in nach Ablauf ihrer/seiner Freistellung seine*n normalen Arbeitsplatz im Unternehmen wieder an und der Arbeitsvertrag tritt wieder in Kraft. Bezüglich der praktischen Umsetzung eines solchen Sabbatjahres gibt es verschiedene Modelle und Ansätze:
Finanzierungs-/Realisierungsmodelle
Unbezahlte Freistellung
Hier wird die beschäftigte Person von ihrer Arbeit freigestellt und bekommt für den entsprechenden Zeitraum dementsprechend auch kein Gehalt. Aus diesem Grund kann hier von einem ruhenden Arbeitsverhältnis gesprochen werden. Die angestellte Person muss selbst für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung aufkommen.
Sonderurlaub
Als Sonderurlaub können Sabbaticals gelten, die nur bis zu einem Monat dauern. Entsprechende Zeit kann durch den gewöhnlichen Jahresurlaub jedoch verlängert werden. Dauert der Sonderurlaub jedoch länger als vier Wochen, gilt das Beschäftigungsverhältnis als unterbrochen, sodass Sozialversicherungszahlungen nicht mehr von der arbeitgebenden Person übernommen werden.
Lohnverzicht
Hierbei handelt es sich um ein Konzept, das an die Finanzierung von Sabbaticals im öffentlichen Dienst angelehnt ist. Das heißt, ein Arbeitnehmer verzichtet während eines gewissen Zeitraums auf einen Teil seines Verdienstes, der ihm dann während seiner Auszeit ausgezahlt wird. Hierbei bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, sodass Versicherungsbeiträge weiterhin vom Unternehmen übernommen werden.
Teilzeitmodell
Das sogenannte „Teilzeitmodell“ besteht aus einer Ansparphase und einer Freistellungsphase. Während der Ansparphase wird zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung vereinbart. Der Arbeitnehmer arbeitet in Vollzeit weiter, bekommt jedoch nur den Lohn einer Teilzeitstelle ausgezahlt. Der dabei von Arbeitgeber gesparte Lohn wird dann später im Sabbatjahr an den Mitarbeiter ausgezahlt.
Rechtliche Voraussetzung dafür ist, dass der entsprechende Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und das Arbeitsverhältnis bereits seit mehr als sechs Monaten besteht.
Arbeitszeitguthaben
In diesem Modell sammelt ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hinweg Überstunden und baut diese dann auf einmal ab. Die Länge entsprechender Freistellungen kann hier sehr stark variieren. Es wird weiterhin der volle Lohn erhalten und Versicherungsbeiträge et cetera vom Unternehmen übernommen.
Kündigung
Die Freistellung durch Kündigung wird oft in Verbindung mit beruflicher Neuorientierung genutzt. Hier erfolgt natürlich keinerlei Finanzierung von Seiten des Unternehmens. Problematisch kann darüber hinaus eine länger als drei Monate andauernde Nicht-Beschäftigung für die spätere Jobfindung werden.
Finanzierung
Neben dem fortlaufenden Bezug von beruflichen Einkünften gibt es andere Möglichkeiten, ein Sabbatical zumindest zum Teil zu finanzieren:
- Ersparnisse und/oder Rücklagen
- Work & Travel
- Untervermietung von Haus und Wohnung
- Erbschaft
- Verkauf von Werten (z. B. Auto)
- Kredite
Sozialversicherung
Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist grundsätzlich abhängig davon, in welcher Relation Unternehmen und Mitarbeiter während des Sabbaticals zueinander stehen, konkret, wie das Sabbatical finanziert wird. Es gibt jedoch einige grundlegende Regelungen. So muss beispielsweise eine schriftliche Wertguthabenvereinbarung erfolgen. Entsprechendes Wertguthaben ergibt sich aus der jeweiligen vor und nach der Freistellung erbrachten Arbeitsleistung. Darüber hinaus muss das während der Freistellung fällige Entgelt 450€ übersteigen, damit das Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt.
Vertragsinhalte
- Laufzeit
- Höhe der Entgeltzahlung
- Zahlung von Bonuszahlungen/Zuschüssen
- Rückkehr
- Arbeitsplatz und Position nach Sabbatical
- Freiwillige Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge
- Urlaubsansprüche während und nach dem Sabbatical
- Kündigungsrecht während des Sabbaticals
- Fall der Verschiebung der Freistellungsphase durch Arbeitsunfähigkeit
- Fall der Verschiebung der Freistellungsphase aus betrieblichen Gründen