Personalpolitik
Personalpolitik Definition
Die Personalpolitik gilt als Verbindung zwischen Personalwirtschaft und Unternehmensleitung und beinhaltet grundsätzliche alle Entscheidungen und Planungsprozesse, die auf wechselseitigen Beziehungen zwischen den Vorgesetzten und ihren Mitarbeiter*innen, zwischen Mitarbeiter*innen und anderen Mitarbeiter*innen sowie den Mitarbeiter*innen und ihrer Arbeit basieren.
Von besonderer Bedeutung ist Personalpolitik deshalb, da sie für das Treffen von personalrelevanten sowie strategischen Entscheidungen grundlegend ist.
Der Ausdruck Personalpolitik wird oftmals in direkter Verbindung mit den Begriffen Personalwesen, Personalmanagement sowie Personalwirtschaft verwendet.
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Personalpolitik Ziele und Maßnahmen
Eine sinnvolle Personalpolitik zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Erfolgen sowie Mitarbeiterzufriedenheit zu schaffen, weshalb sie die Vermittlung zwischen Unternehmen und Arbeitskraft steuert. Um dies zu erreichen, zielt die Personalpolitik auf verschiedene soziale und ökonomische Unterziele ab.
Ökonomische Ziele der Personalpolitik
Ein Ziel der Personalpolitik ist die optimale Nutzung des Potenzials jeder einzelnen beschäftigten Person, um dadurch langfristig die Leistung der gesamten Belegschaft zu steigern. Dadurch soll weitergehend die Innovationsfähigkeit eines Unternehmens ausgebaut werden. Darüber hinaus ist es ein ökonomisches Ziel der Personalpolitik, die Personalkosten zu reduzieren.
Soziale Ziele
Um die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu garantieren und dadurch die Mitarbeiterbindung zu erhöhen, verfolgt die Personalpolitik zahlreiche soziale Ziele. So zielt sie beispielsweise auf die Förderung der Arbeitnehmer*innen im Rahmen der Personalentwicklung, auf die Förderung der Gesundheit der beschäftigten Person am Arbeitsplatz, auf eine Arbeitsplatzsicherheit, auf ein faires Vergütungssystem, auf eine persönliche Wertschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einhaltung von ausgehandelten Tarifverträgen ab.
Idealerweise werden dadurch langfristig nicht nur die Zufriedenheit, sondern auch die Leistungsfähigkeit, die Leistungsbereitschaft sowie die Leistungsmöglichkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert.
Personalpolitik Entscheidungsprozess
Entscheidungsprozesse innerhalb der Personalpolitik können grundsätzlich in zwei Schritte unterteilt werden. Zuerst werden sogenannte Grundsatzentscheidungen getroffen, die als personalpolitische Leitlinien gelten. Diese sind ein richtungsweisender Teil der Personalstrategie, da sie sehr eng an die Unternehmensziele gekoppelt sind. Im nächsten Schritt erfolgt die Festlegung von Einzelentscheidungen. Diese gelten als aktive Durchführung der Grundsatzentscheidungen in einzelnen Unternehmensbereichen.
Allgemein kann gesagt werden, dass personalpolitische Festlegungen auf verschiedene Weise in ein Unternehmen integriert werden. Beispiele hierfür sind unter anderem eine Integration mittels der Unternehmenssatzung, der Geschäftsordnung, der Arbeitsordnung, der Betriebsordnung, einer Grundsatzerklärung, Organisationsvorschriften oder schriftlichen Anweisungen.
Grundsätze Personalpolitik
Die Grundsätze der Personalpolitik basieren auf den Unternehmensgrundsätzen sowie den vom Unternehmen vertretenen Werten.
Grundsätzlich sollten die im Rahmen der Personalpolitik gefällten Entscheidungen verantwortungsbewusst getroffen werden, Chancengleichheit sowie Gleichberechtigung garantieren, ein faires Führungsverhalten zeigen und auf die physische sowie psychische Gesundheit der beschäftigten Personen abzielen.
Instrumente Personalpolitik
Personalpolitik kann in verschiedenen Teilbereichen des Personalmanagements zum Tragen kommen. So beispielsweise in der Arbeitszeitpolitik, der Entgeltdpolitik, der Personaleinsatzpolitik, der Personalbeschaffungspolitik, der Personalentwicklungspolitik, der Sozialpolitik eines Unternehmens, der Arbeitsplatzgestaltung sowie der Festlegung von Maßnahmen und Leitlinien zur Personalführung.
Organe Personalpolitik
Personalpolitische Entscheidungen können durch unterschiedliche Organe durchgeführt und vertreten werden. Die meist verbreiteten sind der Betriebsrat, Gewerkschaften, Investoren, Einigungs- sowie Schlichtungsstellen und der Arbeitgeberverband.