Personalfreistellung
Personalfreistellung Definition
Die Personalfreistellung umfasst sämtliche Maßnahmen, mit denen eine personelle Überdeckung in qualitativer, quantitativer, örtlicher und zeitlicher Hinsicht abgebaut werden kann. Dabei kann zwischen kurz- und langfristiger Überdeckung unterschieden werden. Nach Analyse der personellen Situation kann ein Unternehmen entscheiden, ob, wenn nötig, eine interne oder externe Personalfreistellung erfolgt.
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Interne Personalfreistellung
Zeitliche Anpassung | Örtliche Anpassung | Qualitative Anpassung |
✔ Abbau von Mehrarbeit ✔ Kurzarbeit ✔ Gestaltung des Urlaubs ✔ Schaffung von Teilzeitstellen ✔ Arbeitszeitverkürzung ✔ Arbeitszeitflexibilisierung | ✔ Versetzung ✔ Umsetzung | ✔ Fortbildung/Umschulung ✔ Beschäftigungspläne ✔ Beschäftigungsgesellschaften |
Externe Personalfreistellung
sanfte Anpassung | strenge Anpassung |
✔ Vorruhestand ✔ Anreize zur Eigenkündigung ✔ Outplacement ✔ Einstellungsstopp ✔ Ausnutzen von Fluktuation ✔ Abbau von Leiharbeit | ✔ Aufhebungsvertrag ✔ Keine Vertragsverlängerung ✔ betriebsbedingte Kündigung |
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