Ordentliche Kündigung
Ordentliche Kündigung Definition
Als „ordentliche Kündigung“ wird die Möglichkeit der arbeitsgebenden Instanz bezeichnet, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis aufzuheben. Dazu muss ein zulässiger Kündigungsgrund vorliegen sowie gesetzliche und vertragliche Fristen eingehalten werden. Darüber hinaus sind wichtige Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung, dass das jeweilige Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter*innen hat und die jeweilige Arbeitskraft insgesamt länger als sechs Monate ohne Unterbrechung im Unternehmen beschäftigt gewesen ist. Weitere Regelungen diesbezüglich sind im sogenannten „Kündigungsschutzgesetz“ festgeschrieben.
Bestimmte Arbeitnehmergruppen – dazu zählen beispielsweise Schwerbehinderte, Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz, Mitarbeiter*innen in Elternzeit sowie Mitglieder des Betriebsrats – sind durch tiefergehende Vorschriften des Kündigungsschutzes abgesichert.
Das Gegenteil der ordentlichen Kündigung ist die außerordentliche Kündigung, auch als „fristlose Kündigung“ bezeichnet. Hier werden keine Kündigungsfristen eingehalten, sodass das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung endet.
Erfolgt von Seiten der Arbeitskraft eine ordentliche Kündigung, so kann sie dies tun, ohne explizite Gründe angeben zu müssen. Auch sie muss allerdings die geltende Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum jeweiligen Monatsende einhalten.
Case Study:
B+S Logistik und Dienstleistungen
Ordentliche Kündigung Gründe
Eine entsprechende Kündigung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Dazu zählen unter anderem betriebs-, personen-, krankheits- oder verhaltensbedingte Gründe:
- Betriebsbedingt Kündigung:
Als betriebsbedingte Kündigung wird die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bezeichnet, die durch betriebliche Erfordernisse ausgelöst wird, die eine Weiterbeschäftigung der Arbeitskraft ausschließen. Es handelt sich also um eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen.
- Verhaltensbedingte Kündigung:
Voraussetzung der verhaltensbedingten Kündigung ist, dass das Verhalten der Arbeitskraft eine Vertragspflicht verletzt. Dazu zählen beispielsweise auch mangelhafte Leistungen, unentschuldigtes Fehlen, häufiges Zuspätkommen, sexuelle Belästigung, unerlaubte Nebentätigkeiten, Alkoholkonsum sowie die Missachtung betrieblicher Vorschriften. Einer entsprechenden Kündigung muss eine Ermahnung beziehungsweise eine Abmahnung vorausgehen. Im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung kann die Bundesagentur für Arbeit eine Sperre verhängen, während der kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
- Personenbedingte Kündigung:
Eine personenbedingte Kündigung kann dann erfolgen, wenn die Arbeitskraft aufgrund persönlicher Fähigkeiten und Eigenschaften nicht in der Lage ist, ihrer Arbeitsverpflichtungen nachzukommen. Auslöser dafür können beispielsweise ein Unfall oder andere gesundheitliche Gründe sein. Bevor die Kündigung allerdings erfolgen kann, muss bei diesem Kündigungstypen die Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz in Betracht gezogen werden.
- Krankheitsbedingte Kündigung:
Damit die krankheitsbedingte Kündigung rechtens ist, müssen drei Bedingungen erfüllt werden: Die erste ist, dass eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, was bedeutet, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Möglichkeit der kurzfristigen Besserung offiziell ausschließt. Zweite Bedingung ist, dass die Betriebsabläufe durch die Erkrankung der Arbeitskraft Schaden nehmen. Letzte Bedingung ist, dass es innerhalb der Organisation keine Möglichkeit gibt, die angestellte Person trotz seiner Erkrankung weiter zu beschäftigen.
Ordentliche Kündigung Formalitäten
Damit eine ordentliche Kündigung rechtens ist, müssen verschiedenen formale Kriterien erfüllt sein. Dazu zählen:
- Die Kündigung erfolgt schriftlich auf Papier
- Eine schriftliche Kündigung kann nicht zurückgenommen werden. Sie ist also unwiderruflich.
- Die Kündigung enthält ein Datum sowie eine handschriftliche Unterschrift
- Die Kündigung enthält einen Briefkopf, aus dem sowohl die gekündigte Person als auch die kündigende Instanz hervorgehen
- Die Kündigung enthält einen rechtsgültigen Kündigungsgrund
- Anlass und Absicht der Kündigung werden deutlich
- Kündigungsfristen werden eingehalten
- Gegebenenfalls besteht ein Anspruch auf eine Abfindungszahlung