Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld Definition
Das sogenannte Mutterschutzgesetz in Deutschland schreibt für die Zeit unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes ein Beschäftigungsverbot vor. Das Mutterschaftsgeld fungiert als gesetzlich geregelte finanzielle Absicherung während entsprechenden Zeitraums.
Grundsätzlich hat jede schwangere Frau Anspruch auf entsprechendes Mutterschaftsgeld oder eine sogenannte Ersatzzahlung durch das Bundesversicherungsamt. Die Höhe der jeweiligen Zahlung ist allerdings individuell und variiert von Fall zu Fall, weshalb es zahlreiche Online-Rechner zur Berechnung des jeweiligen Anspruchs gibt.
Mutterschaftsgeld Instanzen
Auch die zur Zahlung des Mutterschaftsgelds verpflichtete Instanz ist je nach Beschäftigungs- und Versicherungsstatus unterschiedlich. So kann die Zahlung entweder durch die gesetzliche Krankenversicherung, das Bundesversicherungsamt oder im Rahmen eines zuzüglichen Arbeitgeberzuschusses erfolgen. Der entsprechende Arbeitgeberzuschuss wird in der Praxis dann gezahlt, wenn dadurch Einkommensverluste ausgeglichen werden. Das heißt konkret, dass sich das Mutterschaftsgeld bei Frauen, die aufgrund ihrer Versicherungslage den vollen Anspruch auf entsprechendes Entgelt haben, aus den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von maximal 13€ pro Tag sowie einem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss bis zur Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens zusammensetzt.
Mutterschaftsgeld Zeitspanne
Die Zeitspanne, in der das Mutterschaftsgeld gezahlt wird, beträgt in der Regel insgesamt 14 Wochen. Davon liegen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Zu Ausnahmeregelungen bei der jeweiligen Dauer der Mutterschaftsgeldzahlung kann es zum Beispiel bei einem frühzeitigen Beschäftigungsverbot oder bei Früh- und Mehrlingsgeburten kommen. Auch die Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses während der gesetzlichen Schutzfrist löst Sonderregelungen aus.
Mutterschaftsgeld Beantragung
Um die Zahlung des Mutterschaftsgeldes einzusetzen, ist eine Beantragung durch die jeweilige werdende Mutter nötig, die dafür wiederum sowohl eine ärztliche Bescheinigung der Schwangerschaft als auch des voraussichtlichen Geburtstermins benötigt.