Mitarbeiterbeteiligung 

Mitarbeiterbeteiligung Definition 

Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet die Partizipation der Arbeitskraft in einem traditionellen Arbeitsverhältnis. Es handelt sich also um ein Instrument der Personalwirtschaft

Synonym wird dabei auch von Employee Stock Ownership gesprochen.

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Mitarbeiterbeteiligung Ziele und Vorteile 

Mitarbeiterbeteiligung Typologie und Beteiligungsmodelle

Eine Mitarbeiterbeteiligung kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Grundsätzlich wird dabei zwischen der materiellen Mitarbeiterbeteiligung, bei der die Arbeitnehmer*innen am Kapital oder Erfolg des entsprechenden Unternehmens beteiligt werden, und der immateriellen Mitarbeiterbeteiligung, bei der eine Partizipation an Entscheidungen und Unternehmensprozessen erfolgt, unterschieden:

Materielle Mitarbeiterbeteiligung

Kapitalbeteiligung

Sämtliche schuld- und gesellschaftliche Verbindungen zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in werden als Kapitalbeteiligung bezeichnet. Als praktische Umsetzungsformen der Kapitalbeteiligung gelten beispielsweise Belegschaftsaktien, GmbH-Anteile, Mitarbeiterdarlehen oder auch Mitarbeiterguthaben auf einem firmeninternen Guthabenkonto. 

Erfolgsbeteiligung 

Im Rahmen der Erfolgsbeteiligung werden den Arbeitskräften neben dem regulären Entgelt zusätzliche erfolgsabhängige Zuwendungen ausgezahlt. Praktische Umsetzungsformen sind hier in der Regel die sogenannte Erfolgs- oder Gewinnbeteiligung. 

Immaterielle Mitarbeiterbeteiligung 

Die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung ermöglicht die Partizipation der Arbeitnehmer*innen an Unternehmensprozessen. Ein entsprechendes Entscheidungsrecht kann folgendermaßen in die Praxis umgesetzt werden: 

  • Mitgliedschaft im Betriebsrat
  • Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
  • Mitgliedschaft im Personalrat 

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung 

Bei einigen Modellen der Mitarbeiterbeteiligung müssen die Mitarbeiter*innen ihre jeweiligen Anteile zweifach versteuern. Zum ersten Mal zum Zeitpunkt des Erwerbs und zum zweiten Mal bei Verkauf ihrer (Aktien-) Anteile. Um entsprechende Problematik zu umgehen, greifen einige Arbeitgeber*innen auf die sogenannte virtuelle Beteiligung zurück. Hierbei garantiert das Unternehmen den Arbeitskräften eine gewisse Anzahl an Anteilen sollte er das Unternehmen verkaufen oder an die Börse bringen. Steuern werden also erst fällig, sollte dieser Fall tatsächlich eintreten. Positiv ist bei dieser Art der Mitarbeiterbeteiligung außerdem, dass der offizielle Aufwand verhältnismäßig gering ist, da weder eine notarielle Beglaubigung noch eine Eintragung in das Handelsregister von Nöten sind, da in der Regel nur ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt wird.

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