Lohnfortzahlung
Lohnfortzahlung Definition
Unter Lohnfortzahlung versteht man die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diese wird durch das Entgeltfortzahlungsgesetz aus dem Jahr 1994 geregelt, das besagt, dass ein*e Arbeitnehmer*in bei einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, das heißt ohne, dass sie oder ihn ein Verschulden trifft, bis zu einer Dauer von sechs Wochen – konkret: 42 Kalendertagen – einen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung hat. Die Zahlung des Arbeitsentgelts wird in diesem Fall in bisheriger Höhe aufrechterhalten. Entsprechender Anspruch besteht allerdings erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses und endet mit Beendigung ebendieses. Einen Sonderfall stellt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Erkrankung dar. In diesem Fall wird die Zahlung in der Regel aufrechterhalten.
Für die Lohnfortzahlung ist die Arbeitskraft verpflichtet, die arbeitsgebende Instanz unverzüglich über die jeweilige Krankheit in Kenntnis zu setzen und einen Nachweis der Erkrankung in Form eines ärztlichen Attests zu erbringen, wenn der entsprechende Krankheitszeitraum über drei Kalendertage hinausgeht.
Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit gelten neben der klassischen Erkrankung außerdem eine nicht rechtswidrige Sterilisation oder ein nicht rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch. Gleichermaßen gelten Sportunfälle in der Regel als unverschuldet, wohingegen Verkehrsunfälle aufgrund von Trunkenheit oder verkehrswidrigem Verhalten als selbstverschuldet eingestuft werden. In dem Fall entfällt der Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung unter Umständen.