Geldwerter Vorteil
Geldwerter Vorteil Definition
Bei sogenannten geldwerten Vorteilen handelt es sich um Sachbezüge beziehungsweise Sachleistungen, die einen Teil der Vergütung darstellen, jedoch über den reinen Lohn hinausgehen und nicht in Geldform ausgezahlt werden.
Prominente Beispiele für entsprechende Dienstleistungen sind Firmenwagen, Firmenhandys, Firmenlaptops oder Gutscheine.
Finanziert werden geldwerte Vorteile in der Regel vom Unternehmen sodass sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kostenlos oder günstiger zur Verfügung stehen.
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Geldwerter Vorteil und Steuern
Bezüglich der Versteuerung geldwerter Vorteile kommt es zu starken Unterschieden, abhängig von den unterschiedlichen Rahmenbedingungen, sodass manche der entsprechenden Sachbezüge über die Lohnabrechnung besteuert werden müssen, wohingegen andere abgabefrei sind.
Eine solche Steuerfreiheit gilt immer dann, wenn die jeweilige Sachleistung in erster Linie den Interessen des Unternehmens dient. Dies ist zum Beispiel bei der beruflichen Weiterbildung einzelner Mitarbeiter*innen der Fall. Bezüglich Dienstleistungen wie der Ausgabe von Essensgutscheinen oder stark vergünstigten Mittagessen in der eigenen Kantine sind im Steuerrecht sogenannte Sachbezugswerte festgelegt worden. Entsprechender Wert liegt für Mahlzeiten bei 3,23€, das heißt konkret: Essensmarke und Verzehrgutscheine dürfen maximal 3,10€ über dem steuerrechtlichen Betrag von 3,23€ liegen.
Mitarbeiter- oder Personalrabatte unterliegen hinsichtlich steuerrechtlicher Regelungen einem Freibetrag von 1080€ pro Jahr. Liegt der jeweilige Endbetrag trotz Mitarbeiterrabatt über entsprechendem Freibetrag, so handelt es sich um einen abgabepflichtigen Vorteil.
Gleiche Freibetragsgrenze von 1080€ gilt für die private Nutzung dienstlich gesammelter Bonusmeilen.
Sachbezüge bis zu einem Wert von 44€, zu denen beispielsweise Tickets für die ÖPNV Nutzung oder Tankgutscheine fallen, sind grundsätzlich abgabefrei.
Maßnahmen, die die Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer*innen in den Fokus stellen, sind bis zu einem jährlichen Betrag von 500€ steuer- und sozialversicherungsfrei.
Auch finanzielle Mittel zur Kinderbetreuung einer beschäftigten Person von Seiten des Unternehmens sind bis zu einem Wert von 600€ pro Jahr abgabefrei.
Einen Sonderfall in der Besteuerung stellt der Firmenwagen dar. Zur Berechnung des geldwerten Vorteils eines solchen gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Die erste dieser Möglichkeiten ist das Fahrtenbuch, in dem sämtliche (dienstliche) Fahrten schriftlich festgehalten werden. Die zweite Möglichkeit stellt die sogenannte Ein-Prozent-Regelung dar. Diese schreibt vor, dass private Fahrten mit einem Firmenwagen monatlich pauschal mit einem Prozent des Brutto-Inlandslistenpreis des Fahrzeugs versteuert werden. Zusätzlich wird jeder gefahrene Kilometer zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einem Betrag von 0,03% des Brutto-Inlandslistenpreis besteuert. Daraus ergibt sich ein Zusatzeinkommen, das aus steuerlichen Gründen auf das Gehalt aufgerechnet, allerdings nicht ausbezahlt wird. Der dabei entstehende zusätzliche Betrag dient bloß der korrekten Berechnung von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben. Aus diesem Grund hängt der jeweilige geldwerte Vorteil eines Dienstfahrzeugs zum einen von der Distanz zwischen Arbeitsplatz und Wohnort und zum anderen vom Anschaffungspreis des Fahrzeugs ab. Je höher diese beiden Faktoren sind, desto weniger zeigt sich der tatsächliche Vorteil, weshalb eine vorherige Kostenberechnung hinsichtlich der Rentabilität unverzichtbar ist.