Ertragsbeteiligung
Ertragsbeteiligung Definition
Bei der betrieblichen Ertragsbeteiligung handelt es sich um eine spezielle Form der Erfolgsbeteiligung anspruchsberechtigter Arbeitnehmer*innen.
Im Rahmen entsprechender Erfolgsbeteiligungen werden die Mitarbeiter*innen am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens beteiligt, was konkret bedeutet, dass sie in einigen Fällen zusätzlich zu ihrem normalen Gehalt Prämien ausgezahlt bekommen.
Bei der Ertragsbeteiligung wird die Grundlage sämtlicher Auszahlungen vom tatsächlichen Unternehmensumsatz gebildet, der um den Unternehmerlohn der mitarbeitenden Gesellschafter*innen, die Kapitalverzinsung der Unternehmenseigner*innen sowie unter verschiedenen Umständen um weitere Posten korrigiert wird. Durch entsprechende Betrachtungsgrundlage wird die Ertragsbeteiligung oftmals im Bereich des Verkaufs eingesetzt.
Eine solche Form der Mitarbeiterbeteiligung wird in der Regel entweder im Rahmen sozialer oder ökonomischer Kriterien umgesetzt, das heißt, die jeweiligen Arbeitnehmer*innen erhalten entweder finanzielle Prämien, Beteiligungsrechte etwa in Form von Belegschaftsaktien, oder Forderungstitel, zu denen beispielsweise Mitarbeiterdarlehen oder Schuldverschreibung zählen. Wird die Ertragsbeteiligung in Form von Beteiligungsrechten oder Forderungstiteln umgesetzt, so kann auch von einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer*innen gesprochen werden.
Ertragsbeteiligung Beispiel
Ein Unternehmen steigert seinen Umsatz von 3 Mio. € auf 3,5 Mio. €.
In diesem Fall können sämtliche Vertriebsmitarbeiter*innen eine Ertragsbeteiligung der zusätzlichen 500.000€ erhalten, da ihre Arbeit in direktem Zusammenhang zu dem (Mehr-) Verkauf der Produkte steht.