Deutscher Corporate Governance Kodex
Deutscher Corporate Governance Kodex
Beim Deutschen Corporate Governance Kodex, kurz auch DCGK genannt, handelt es sich um ein Regelwerk für börsennotierte Unternehmen, in dem es vor allem darum geht, Empfehlungen und Anregungen in Bezug auf verantwortungsvolle Unternehmensführung auszusprechen. Entsprechender Kodex zielt in erster Linie darauf ab, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des deutschen Corporate Governance Systems national und international zu fördern, sodass insbesondere einzelne Akteure und deren jeweilige Interessen beleuchtet werden.
Der erstmals am 26.02.2002 verabschiedete Kodex basiert in weiten Teilen auf §161 des Aktiengesetzes und gliedert sich in sieben Kapitel:
- Präambel
- Aktionäre und Hauptversammlung
- Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Transparenz
- Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Jährlich müssen Vorstand und Aufsichtsrat eines börsennotierten Unternehmens eine sogenannte Entsprechenserklärung abgeben, eine Erklärung, inwiefern sie den Deutschen Corporate Governance Kodex befolgen. Dabei werden drei Arten von Entsprechenserklärungen voneinander differenziert:
- Einverständniserklärungen, das heißt, der Kodex wird als Ganzes angenommen
- Ablehnungserklärungen, das heißt, der Kodex wird als Ganzes abgelehnt
- Qualifizierte Abweichungserklärungen, das heißt, es werden nur Teile des Kodex befolgt