Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung Definition
Als betriebsbedingte Kündigung wird die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bezeichnet, die durch betriebliche Erfordernisse ausgelöst wird, die entsprechend eine Weiterbeschäftigung der Arbeitskraft ausschließen. Es handelt sich also um eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen.
Im Streitfall muss die arbeitsgebende Instanz dementsprechend nachvollziehbar beweisen, dass aufgrund inner- oder außerbetrieblicher Veränderungen, wie beispielsweise einer mangelhaften Auftragslage, Rückgängen im Umsatz, fehlender Rentabilität, ein verringerter Personalbedarf bedingt durch die Einführung neuer Produktionstechniken oder die Stilllegung ganzer Betriebsstätten eine weitere Beschäftigung nicht möglich ist. Grundsätzlich müssen die jeweiligen Gründe im Kündigungsschreiben genannt werden.
Neben solchen wirtschaftlichen Voraussetzungen erfordert die betriebsbedingte Kündigung außerdem eine sogenannte Sozialauswahl. Das heißt, eine entsprechende Kündigung kann als sozial ungerechtfertigt gelten, wenn die jeweilige Arbeitskraft soziale Gesichtspunkte, wie zum Beispiel die Länge der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten oder Behinderungen nicht ausreichend berücksichtigt hat. In einem solchen Fall kann die beschäftigte Person vor Gericht eine Kündigungsschutzklage einbringen.
Unwirksam ist eine Kündigung in jedem Fall dann, wenn es in entsprechendem Betrieb einen Betriebsrat gibt, der vor Ausspruch der Kündigung nicht angehört worden ist. Darüber hinaus sind bestimmte Arbeitnehmergruppen, wie beispielsweise Mitglieder des Betriebsrats, schwangere Arbeitnehmerinnen oder schwerbehinderte Menschen, von einem tiefergehenden Kündigungsschutz betroffen, sodass hier zur Kündigung spezielle Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Im Falle einer Unternehmensinsolvenz werden betriebsbedingte Kündigungen rechtlich erleichtert.
Ist eine ordentliche Kündigung rechtens, so hat das Unternehmen die Pflicht, die Sozialversicherung der Arbeitskraft innerhalb von maximal sechs Wochen abzumelden.
Oftmals gehen mit einer betriebsbedingten Kündigung Abfindungsansprüche der Arbeitskraft einher. Dabei gilt als durchschnittliche Abfindungshöhe, dass jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit mit einem halben Monatsgehalt abgefunden wird.