Berufsbildungsgesetz
Berufsbildungsgesetz Definition
Das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG genannt, ist 1969 in Kraft getreten und 2005 grundlegend novelliert worden. Es stellt in Deutschland das maßgebliche Regelwerk für die betriebliche Berufsausbildung, die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung dar. Durch entsprechenden Rechtstext ist das Berufsausbildungsrecht nicht nur übersichtlicher, sondern auch auf Bundesebene vereinheitlicht worden.
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Berufsbildungsgesetz Ziele
- Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit
- Festlegung von Rechten und Pflichten von ausbildenden Personen sowie Auszubildenden
- Festlegung von Rahmenbedingungen bezüglich Ausbildungsstätte/-ort, ausbildenden Personen und Prüfungsform
- Definition maßgeblicher Institutionen und Ausschüsse
Berufsbildungsgesetz Gliederung
Das Berufsbildungsgesetz besteht aus insgesamt 105 Paragraphen, die sich in sieben Abschnitte gliedern lassen.
Es gibt allerdings Berufe und Tätigkeitsbereiche, für die nur Teile oder Ausschnitte der jeweiligen Vorschriften gültig sind.
Teil 1: Allgemeine Vorschriften
- Ziele, Begriffe & Lernorte der Berufsausbildung
Teil 2: Die Berufsausbildung
- Ausbildungsordnung
- Anerkennung von Ausbildungsberufen
- Ausbildungs- und Prüfungsformen
- Anerkennung beruflicher Vorbildung
- Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
Teil 3: Berufsausbildungsverhältnis
- Ausbildungsvertrag
- Vergütung
- Beginn und Ende der Ausbildungszeit
- Persönliche und fachliche Eignung des Ausbildungspersonals
- Prüfungswesen
- Berufliche Fortbildung und Umschulung
- Berufsausbildungsvorbereitung
Teil 4
- Zuständige Stellen und Behörden sowie Zuständigkeit für Überwachung und Beratung der Ausbildung
Teil 5
- Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
Teil 6
- Aufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung
Teil 7
- Bußgeldvorschriften