Berufsbildungsgesetz 

Berufsbildungsgesetz Definition 

Das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG genannt, ist 1969 in Kraft getreten und 2005 grundlegend novelliert worden. Es stellt in Deutschland das maßgebliche Regelwerk für die betriebliche Berufsausbildung, die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung dar. Durch entsprechenden Rechtstext ist das Berufsausbildungsrecht nicht nur übersichtlicher, sondern auch auf Bundesebene vereinheitlicht worden. 

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Berufsbildungsgesetz Ziele 

  • Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit
  • Festlegung von Rechten und Pflichten von ausbildenden Personen sowie Auszubildenden 
  • Festlegung von Rahmenbedingungen bezüglich Ausbildungsstätte/-ort, ausbildenden Personen und Prüfungsform
  • Definition maßgeblicher Institutionen und Ausschüsse 

Berufsbildungsgesetz Gliederung 

Das Berufsbildungsgesetz besteht aus insgesamt 105 Paragraphen, die sich in sieben Abschnitte gliedern lassen. 

Es gibt allerdings Berufe und Tätigkeitsbereiche, für die nur Teile oder Ausschnitte der jeweiligen Vorschriften gültig sind. 

Teil 1: Allgemeine Vorschriften 

  • Ziele, Begriffe & Lernorte der Berufsausbildung

Teil 2: Die Berufsausbildung 

  • Ausbildungsordnung
  • Anerkennung von Ausbildungsberufen
  • Ausbildungs- und Prüfungsformen 
  • Anerkennung beruflicher Vorbildung 
  • Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit 

Teil 3: Berufsausbildungsverhältnis

  • Ausbildungsvertrag
  • Vergütung
  • Beginn und Ende der Ausbildungszeit
  • Persönliche und fachliche Eignung des Ausbildungspersonals
  • Prüfungswesen
  • Berufliche Fortbildung und Umschulung 
  • Berufsausbildungsvorbereitung 

Teil 4

  • Zuständige Stellen und Behörden sowie Zuständigkeit für Überwachung und Beratung der Ausbildung 

Teil 5

  • Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik 

Teil 6

  • Aufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung 

Teil 7

  • Bußgeldvorschriften
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