Arbeitsunfall
Arbeitsunfall Definition
Bei Arbeitsunfällen handelt es sich um Unfälle, die versicherte Personen bei Ausübung der versicherten Tätigkeit erleiden. Dazu gehören in erster Linie Unfälle, die beschäftigten Personen bei oder durch Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit widerfahren. Darüber hinaus zählen zu Arbeitsunfällen auch sogenannte Wegeunfälle, die bei Kita- oder Schulbesuch, bei Ausübung eines Ehrenamtes oder bei Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall passieren.
Zusätzlich zu den bei der Tätigkeit selbst passierenden Unfällen sind auch sämtliche Wegeunfälle vom Versicherungsschutz umfasst.
Es besteht in der Regel jedoch kein Versicherungsschutz, wenn Gesundheitsbeschwerden am Arbeitsplatz zufällig und ohne jegliche Einwirkung von außen entstehen.
Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt werden, wird in den Einzelfällen von den verschiedenen Unfallversicherungsträgern entschieden. Diese können zum Beispiel gewerbliche Berufsgenossenschaften, landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sein.
Erkennt eine dieser Instanzen den Arbeitsunfall als einen solchen an, hat die jeweilige versicherte Person ein Recht auf jeweils unterschiedliche Leistungen. Dazu können ärztliche Behandlungen, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, Entschädigungsgelder oder sogenannte Unfallgelder zählen. In der Regel werden von der gesetzlichen Unfallversicherung keine Sachschäden ersetzt, außer es handelt sich um Schäden, die durch den Arbeitsunfall (z. B. Beschädigung von Brille oder Hörgerät) oder das Leisten von erster Hilfe entstanden sind.
Webinar
Richtiges Vorgehen bei Arbeitsunfällen
Kommt es zu einem Arbeitsunfall, ist bei schweren Verletzungen natürlich direkt ein Rettungswagen zu alarmieren. Bei weniger schweren Unfällen sollte die betroffene Person zunächst zeitnah zu einer Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt, auch D-Arzt genannt, in Behandlung gebracht werden. Bei entsprechenden Ärztinnen und Ärzten handelt es sich meist um Orthopädinnen und Orthopäden oder Chirurginnen und Chirurgen, die gegenüber der Berufsgenossenschaft ihre Qualifikation zur Behandlung von Unfällen erbracht haben. Ärztin oder Arzt entscheidet nach einer ersten Untersuchung über die weitere Behandlung. Dabei wird vor allem geprüft, ob die Weiterbehandlung durch die eigene Hausärztin oder den Hausarzt genügt, oder ob eine Spezialärztin oder ein Spezialarzt eingeschaltet werden muss. Neben der ersten Untersuchung ist die Durchgangsärztin oder der Durchgangsarzt außerdem für das Erstellen eines genauen Protokolls des Verletzungshergangs verantwortlich, das für den weiteren Versicherungsweg maßgeblich ist. Ergibt sich, dass die Arbeitskraft für mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist, so muss das Unternehmen dies im Rahmen einer Unfallanzeige melden. Damit setzt dann auch die weitere Betreuung der verletzten Person durch die Berufsgenossenschaft ein.