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Arbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnis Definition 

Bei der Arbeitserlaubnis handelt es sich um einen Eintrag in den Aufenthaltsdokumenten einer Person, die es Arbeitskräften, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder aus einem EU- oder ETFA-Staat kommen, ermöglicht, in Deutschland eine berufliche Tätigkeit auszuüben. 

Staatsangehörige eines EU-Staates sind arbeitsrechtlich deutschen Arbeitskräften gleichgestellt, weshalb sie ohne Arbeitserlaubnis einer Arbeitstätigkeit nachgehen können. Gleiches gilt für Bürger*innen der EFTA-Staaten Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. 

Neben der Arbeitserlaubnis existieren verschiedene weitere Aufenthaltstitel, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Arbeiten ermöglichen. Beispiele hierfür sind unter anderem die Blaue Karte der EU, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU oder verschiedene Visa. 

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Arbeitserlaubnis Voraussetzungen 

Grundlagen für eine Arbeitserlaubnis werden in Deutschland von verschiedenen Instanzen wie beispielsweise dem Zuwanderungsgesetz, dem Aufenthaltsgesetz sowie der Beschäftigungsverordnung von Ausländerinnen und Ausländern festgelegt.

Für eine Arbeitserlaubnis selbst muss die zukünftige Arbeitskraft konkrete Voraussetzungen erfüllen, die allerdings durch verschiedene Sonder- und Ausnahmeregelungen entschärft werden. 

Entsprechende Voraussetzungen sind:

  • Der Antragstellerin oder dem Antragsteller liegt ein konkretes Arbeitsplatzangebot vor
  • Es erfolgt eine sogenannte Vorrangprüfung, dessen Ergebnis ist, dass bevorzugte Arbeitnehmer*innen, zu denen deutsche Staatsbürger*innen, EU-Bürger*innen und Bürger*innen aus dem europäischen Wirtschaftsraum zählen, nicht zur Verfügung stehen
  • Die Arbeitskonditionen bezüglich Entgelt, Urlaubsanspruch sowie Arbeitszeit müssen den Konditionen deutscher Arbeitnehmer*innen entsprechen 

Arbeitserlaubnis für Geflüchtete

Der Erwerb einer Arbeitserlaubnis ist auch Geflüchteten und Asylbewerberinnen und -bewerbern unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Als Grundlage hierfür gilt der Aufenthaltsstatus, der sowohl durch eine Aufenthaltsgestattung als auch durch eine sogenannte Duldung nachgewiesen wird. Menschen mit anerkanntem Status als Asylbewerber*innen besitzen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Arbeitserlaubnis Beantragung 

Erfüllt eine Person die genannten Kriterien, so kann sie bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Dafür sind neben dem korrekt ausgefüllten Antragsformular außerdem eine Einstellungszusage des Unternehmens oder alternativ der Arbeitsvertrag sowie eine detaillierte Stellenbeschreibung vorzulegen. 

Aufgrund des Zusammenhangs von Arbeitserlaubnis sowie Aufenthaltstitel wird in der Regel außerdem der Nachweis des Wohnsitzes in Form des Mietvertrags benötigt. Darüber hinaus besteht eine Informationspflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bezüglich Arbeitsentgelt, Arbeitskonditionen sowie Arbeitszeiten. Unkorrekte Angaben und Auskünfte können hierbei hohe Geldbußen mit sich bringen.

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