Arbeitsbewertung
Arbeitsbewertung Definition
Arbeitsbewertung wird auch als „Stellenbewertung“ bezeichnet und beschreibt die Bewertung und Analyse eines Arbeitsplatzes hinsichtlich der jeweiligen Anforderungen und Arbeitsbedingungen. Es geht also nicht um die Leistungsbewertung oder das Schwierigkeitsempfinden der jeweiligen Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers selbst, sondern um die Analyse der Stelle als Element einer Organisationsstruktur.
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Arbeitsbewertung Ziele
- Entgeltdifferenzierung
- d. h. Anpassung der Gehälter und Löhne
- Schaffung von Transparenz
- Systematisierung der Personalentwicklung
- Systematisierung von Stellenbeschreibungen
Arbeitsbewertung Methoden
Im Rahmen der Arbeitsbewertung kommen sowohl analytische als auch summarische Arbeitsbewertungsverfahren zum Einsatz. Das wichtigste dabei ist, dass sämtliche angewandte Methoden durchschaubar, überprüfbar und intersubjektiv nachvollziehbar sind.
Analytische Verfahren
Im Sinne der analytischen Arbeitsbewertungsverfahren werden die Anforderungen an eine Stelle mittels einzeln definierter Kriterien getrennt bewertet. Die Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien erfolgt dabei individuell. Aus der Summe der einzelnen Bewertungen kann dann ein Gesamtwert ermittelt werden.
Dies kann entweder mittels des Rangreihenverfahrens oder durch das Stufenwertzahlverfahren in die Praxis umgesetzt werden. Beim Rangreihenverfahren werden dabei die einzelnen Anforderungen gegenübergestellt und in eine systematische Reihenfolge gebracht. Aus den dabei entstehenden Einzelrankings kann im nächsten Schritt ein Gesamtniveau abgeleitet werden, das die Stelle einem Bewertungsrang zuordnet. Beim sogenannten Stufenwertzahlverfahren werden hingegen Punkte für einzelne Faktoren vergeben. Die dabei entstehende Gesamtpunktzahl ergibt die jeweilige Wertigkeit der Stelle.
Summarische Verfahren
Bei den summarischen Verfahren der Stellenbewertung erfolgt die Bewertung der Anforderungen im Ganzen. Dabei kommt entweder das Rangfolgesystem oder die Lohngruppenklassifizierung zum Einsatz.
Beim Lohngruppenverfahren werden anhand einzelner Beispielfunktionen Gruppen gebildet, denen die einzelnen Stellen dann zugeordnet werden können.
Im Rahmen des Rangfolgeverfahrens werden die Stellen basierend auf der Gesamtheit der Anforderungen miteinander verglichen und in eine Rangfolge gebracht. Daraus ergeben sich die einzelnen Entgeltwerte.