Definition Krankmeldung
Eine Krankmeldung (Krankschreibung, Arbeitsunfähigkeitsnachweis, AU, Krankenschein, gelber Schein) ist ein Dokument, das von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt wird. Es wird seit dem 01. Januar 2023 für gesetzlich Versicherte von den Arztpraxen elektronisch (eau) an die Krankenkassen übermittelt. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber oder kann die Krankschreibung bei der Krankenkasse online anfragen. Sollte die Arztpraxis noch nicht an dem elektronischen Verfahren teilnehmen, muss die Krankmeldung, wie zuvor, als Papierausdruck bei der Krankenkasse eingereicht werden. Ab dem wievielten Kalendertag eine ärztliche Krankmeldung benötigt wird, ist in den verschiedenen Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz etc.) unterschiedlich geregelt. In Deutschland besagt das Gesetz, dass die ärztliche Bescheinigung ab dem vierten Krankheitstag vorgelegt werden muss. Dies kann allerdings innerhalb des Unternehmens im Arbeitsvertrag anders geregelt sein, sodass eine vorherige Abgabe erforderlich ist. Eine Abmeldung unverzüglich bei der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber (schriftlich oder telefonisch) ist ab dem ersten Tag notwendig.
Case Study:
Unternehmensgruppe Theo Müller - Müllermilch
Zweck der Krankmeldung
Eine ärztliche Krankmeldung dient dazu, eine Prognose und einen voraussichtlichen Tag der Genesung laut der Ersteinschätzung der Ärztin bzw. des Arztes zu erstellen. Die Krankmeldung soll dazu dienen, dass die Person sich in der vorgegebenen Zeit erholt. Die Krankmeldung kann durch die Ärztin oder den Arzt verlängert oder bei einem Wunsch auch verkürzt werden. Generell gilt, dass ein Attest kein Arbeitsverbot, sondern lediglich eine Bescheinigung für die Abwesenheit darstellt.
Position der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers
Sollte eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer trotz einer Krankmeldung arbeiten, muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber einschätzen, ob sie/er dies zulässt. Die krankgeschriebene Person kann nach Hause geschickt werden, wenn der Gesundheitszustand als arbeitsunfähig oder als Gefahr (Ansteckung) für andere angesehen wird. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber oder muss der Fürsorgepflicht nachgehen. Sollte die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer als arbeitsfähig eingeschätzt werden, benötigt es kein ärztliches Attest (Gesundschreibung), sondern lediglich die Aussage von der Arbeitnehmerin oder vom Arbeitnehmer.
Bezüglich des Versicherungsschutzes bei einem möglichen Arbeitsunfall wird in zwei Szenarien unterschieden. Sollte die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber nicht von dem eigentlich bestehenden Krankenschein in Kenntnis gesetzt worden sein, gilt die normale Unfallversicherung. Sollte sie/er allerdings darüber informiert sein, gilt ebenso die Unfallversicherung, aber die Verantwortung liegt, je nach Verletzung der Fürsorgepflicht, bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber. In diesem Fall hat die geschädigte Person auch einen Anspruch auf Schadensersatz.
Position der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers
Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, sich im Krankheitsfall vor Arbeitsbeginn bei dem Unternehmen krank zu melden. Sollte eine rechtzeitige Abmeldung des Fernbleibens oder die Abgabe der Arbeitsunfähigkeit nicht fristgerecht erfolgen, kann dies zu einer Abmahnung führen. Bei mehrfachen Verstößen kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Die ärztliche Diagnose für die Abwesenheit muss nicht genannt werden. Sollte die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer allerdings trotzdem arbeiten wollen, besteht die Möglichkeit, dass Fragen zum Gesundheitszustand gestellt werden, um diesen besser einschätzen zu können. Diese Fragen müssen nicht beantwortet werden, trotzdem liegt es im Ermessen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, ob der Tätigkeit nachgegangen werden kann.