Abmahnung
Abmahnung Definition
Begeht ein*e Arbeitnehmer*in Vertragsverletzungen oder andere Pflichtverstöße, so besteht die Möglichkeit, dass die arbeitsgebende Instanz die entsprechende Person abmahnt. Das heißt, eine Abmahnung ist in gewissem Maße die Aufforderung, eine Handlung oder Verhaltensweise zu unterlassen. Sie weist darüber hinaus darauf hin, dass mit ernsten Konsequenzen zu rechnen ist, erfolgt keine entsprechende Unterlassung, denn nach einer ausgesprochenen Abmahnung hat ein*e Arbeitgeber*in das Recht, die Arbeitskraft verhaltensbedingt zu kündigen.
In Deutschland kann eine solche Abmahnung sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen, in der Regel wird hier aufgrund der Nachvollziehbarkeit und Transparenz allerdings auf die schriftliche Form gesetzt. Wichtig ist allerdings, dass eine genaue Beschreibung des Fehlverhaltens vorgenommen wird, sodass die beschäftigte Person die Möglichkeit hat, ihr Verhalten nachzuvollziehen und Verbesserungspotenzial zu erkennen. Die Arbeitskraft hat außerdem das Recht, eine Gegendarstellung vorzunehmen, wenn sie der Meinung ist, dass entsprechende Verwarnung unbegründet geäußert wurde.
Eine Abmahnung kann bis zu einem Monat nach Begehen des Fehlverhaltens ausgesprochen werden.
Abmahnung – Kriterien der Gültigkeit
Damit eine Abmahnung rechtlich gültig ist, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das kritisierte Verhalten muss detailliert beschrieben und mit Datum sowie Uhrzeit belegt werden, um eine Nachvollziehbarkeit zu garantieren.
- Das abgemahnte Verhalten muss deutlich als Vertragsverstoß gekennzeichnet werden. Damit muss die Aufforderung an die angestellte Person einhergehen, entsprechendes Verhalten in Zukunft zu unterlassen.
- Das Unternehmen muss zum Ausdruck bringen, dass die Arbeitskraft im Falle der Wiederholung der abgemahnten Verhaltensweise mit einer Kündigung zu rechnen hat.
Abmahnung Gründe
Die Gründe für eine Abmahnung können durchaus vielfältig sein. Prominente Beispiele sind allerdings:
- Regelmäßige Unpünktlichkeit
- Regelmäßige minderwertige Arbeitsleistung
- Regelmäßiges Unterschreiten von Arbeitszeiten
- Fehlende Krankmeldungen
- Diebstahl von Betriebseigentum