Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit der eigenen Arbeitskräfte zu garantieren. Ein wichtiger Bestandteil davon: Die Ergonomie am Arbeitsplatz. Lesen Sie hier, was Ergonomie bedeutet, welche gesetzlichen Vorgaben und Regelungen es gibt und wie eine erfolgreiche ergonomische Arbeitsplatzgestaltung aussieht.
- Definition von Ergonomie
- Ziele von Ergonomie am Arbeitsplatz
- Vorteile von Ergonomie am Arbeitsplatz
- Risiken und Folgen fehlender Ergonomie am Arbeitsplatz
- Gesetze und Verordnungen zum Thema Ergonomie am Arbeitsplatz
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
- DGUV Vorschriften
- Verantwortliche Instanzen für Ergonomie am Arbeitsplatz
- Arbeitgeber und Beschäftigte
- Sozialversicherungsträger
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Krankenkassen
- Den Arbeitsplatz ergonomisch gestalten
- Akute Problembewältigung
Definition von Ergonomie
Der Begriff Ergonomie geht zurück auf das griechische Wort „ergon“, das sich mit „Arbeit“ oder „Werk“ übersetzen lässt und das Wort „nomos“, das so viel bedeutet wie „Regel“ oder „Gesetz“. Bei der Ergonomie geht es also in erster Linie um die Gesetzmäßigkeiten menschlicher Arbeit. Die Ergonomie (am Arbeitsplatz) gehört dem Themenkomplex des präventiven Arbeitsschutzes an.
Bei einem ergonomischen Arbeitsplatz handelt es sich konkret um einen Arbeitsplatz, dessen Arbeitsbedingungen optimal auf die Belange des dort arbeitenden Menschen angepasst sind. Ziel ist, die beschäftigten Personen vor schwerwiegenden körperlichen Schäden zu schützen sowie ihre psychische Gesundheit zu gewährleisten, um eine effiziente Tätigkeitsausführung sicherzustellen. Dafür setzt die Ergonomie zwar bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes hinsichtlich der Möbel, der Lichtverhältnisse und der technischen Gegebenheiten an, schließt allerdings auch die Arbeitsinhalte, das Arbeitsumfeld sowie die Arbeitsorganisation mit ein. Das Erreichen ergonomischer Ziele und Vorgaben ist also nur durch eine ganzheitliche Betrachtung des Arbeitsplatzes möglich.
Ziele von Ergonomie am Arbeitsplatz
Der Grundgedanke von Ergonomie am Arbeitsplatz ist das Verständnis der Wechselwirkung zwischen dem Menschen und anderen Elementen eines Systems. Es geht also darum, das menschliche Wohlbefinden innerhalb eines Gesamtsystems, hier vor dem Hintergrund des eigenen Arbeitsplatzes, zu steigern, um dadurch langfristige psychische und physische Schäden zu vermeiden. Aus diesem Grundsatz lassen sich zwei der Ergonomie übergeordnete Ziele ableiten:
- Humanität:
In erster Linie geht es im Rahmen der Ergonomie darum, die Arbeitsbedingungen an den individuellen Menschen und die jeweils auszuübende Tätigkeit anzupassen. Ziel dabei ist die Verringerung der körperlichen Belastungen und gesundheitlichen Risiken, um dadurch die individuelle Gesundheit zu erhalten und zu fördern.
- Wirtschaftlichkeit:
Die Anwendung ergonomischer Erkenntnisse kann bestenfalls dazu führen, die Arbeitsergebnisse zu verbessern, indem die individuellen Leistungsmöglichkeiten optimiert werden. Ergonomie kann also richtig angewandt die wirtschaftlichen Erfolge eines Unternehmens steigern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Vorteile von Ergonomie am Arbeitsplatz
Mit den Zielen der Ergonomie gehen gleichzeitig auch verschiedenste Vorteile nicht nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für das Unternehmen einher:
Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Verringerung der körperlichen Belastung
- Förderung der eigenen Gesundheit
- Erhalt der eigenen Arbeitskraft
- Steigerung der Motivation und Leistungsbereitschaft
- Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität
Vorteile für das Unternehmen
- Verringern der Krankheitstage im Unternehmen
- Steigerung der Arbeitsqualität und Leistungsbereitschaft
- Steigerung der Produktivität und Effizienz
- Steigerung der Mitarbeiterbindung und Senken der unternehmensinternen Fluktuationsrate
- Verbessern der Employer Brand
Risiken und Folgen fehlender Ergonomie am Arbeitsplatz
Unternimmt ein Unternehmen keine Maßnahmen hinsichtlich der Verbesserung der Ergonomie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so muss mit ernsthaften Konsequenzen gerechnet werden. Dabei lassen sich zwei Arten der entstehenden Kosten unterscheiden:
- Direkte Kosten:
Bei den direkten Kosten handelt es sich um Kosten, die direkt auf einen fehlenden Gesundheitsschutz und mangelhafte Ergonomie zurückzuführen sind. Beispielhaft sind hier krankheitsbedingte Fehltage zu nennen.
- Indirekte Kosten:
Indirekte Kosten stellen Kosten dar, die nicht direkt ersichtlich sind, mit großer Wahrscheinlichkeit allerdings auf die gleiche Ursache zurückzuführen sind, wie die direkten Kosten. Als indirekte finanzielle Risikofaktoren können dabei beispielsweise Absentismus, Chronifizierung von Krankheiten, Fluktuation, Produktionsausfälle, Imageverlust oder Qualitätsverlust gelten.
Die teils sehr hohen Kosten sind eine der negativen Folgen fehlender Ergonomie am Arbeitsplatz. Da die Umsetzung von Ergonomievorgaben zum Teil allerdings gesetzlich geregelt ist, können sich für Unternehmen außerdem rechtliche Konsequenzen ergeben.
Gesetze und Verordnungen zum Thema Ergonomie am Arbeitsplatz
Die tatsächliche Umsetzung von Ergonomie am Arbeitsplatz gehört zum präventiven Arbeitsschutz und ist somit durch zahlreiche verschiedene Richtlinien, deren Umsetzung in Teilen gesetzlich verpflichtend ist, geregelt.
Als die wichtigsten Ergonomie-Vorgaben für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zählen dabei die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV):
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das sogenannte Arbeitsschutzgesetz setzt die Europäische Arbeitsschutz-Richtlinie in deutsches Recht um. Inhaltlich geht es darum, die Arbeitnehmersicherheit und die individuelle Gesundheit zu verbessern und langfristig zu garantieren, um berufsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
Das Arbeitsschutzgesetz enthält nicht nur Vorgaben für die arbeitgebende Instanz, sondern auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
In der Arbeitsstättenverordnung werden alle Mindestvorschriften für die Sicherheit der Beschäftigten bei der Einrichtung und Betreibung von Arbeitsstätten zusammengefasst.
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
Im Rahmen der Bildschirmarbeitsverordnung werden konkrete Vorgaben hinsichtlich der Sicherheit bei der Arbeit an Bildschirmgeräten festgelegt.
Sie stellt einen relevanten Abschnitt der Arbeitsstättenverordnung dar.
DGUV Vorschriften
Bei den DGUV-Vorschriften handelt es sich um Vorschriften hinsichtlich der Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufserkrankungen, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erlassen wurden.
Verantwortliche Instanzen für Ergonomie am Arbeitsplatz
Arbeitgeber und Beschäftigte
In erster Linie sind die Arbeitgeber in der Verantwortung, sämtliche Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinsichtlich der Ergonomie umzusetzen. Durch gesetzliche Vorgaben sind sie verpflichtet, sich um die Arbeitssicherheit ihrer Arbeitskräfte zu kümmern.
Doch auch Angestellte in einem Beschäftigungsverhältnis haben verschiedene Pflichten: So sind sie beispielsweise verpflichtet, die Arbeitsmittel nur entsprechend der Unterweisung zu nutzen. Außerdem müssen sie mögliche Fehler, Mängel oder Defekte an den Arbeitsgeräten unverzüglich der verantwortlichen Fachkraft mitteilen.
Sozialversicherungsträger
Wichtigste soziale Instanz hinsichtlich des Arbeitsschutzes ist sicherlich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die einen Teil der gegliederten Sozialversicherung in Deutschland darstellt.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Privatunternehmen sind in der Regel die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die sich wiederum nach Wirtschaftszweigen aufspalten. Im Versicherungsfall wird also ein Antrag bezüglich der medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation an die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft gestellt.
Berufsgenossenschaften bieten allerdings auch präventive Maßnahmen an, um das Eintreten eines Versicherungsfalls gänzlich zu vermeiden. Dazu geben sie beispielsweise Schulungen oder bieten Unternehmen individuelle Beratungsmöglichkeiten.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist eine untergestellte Bundesbehörde des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie ist in erster Linie im Bereich der Erforschung und Entwicklung ergonomischer Arbeit sowie der wissenschaftlichen Beratung der Politik tätig. Darüber hinaus bietet sie kostenlose Informationsveranstaltungen und Publikationen für Unternehmen an.
Krankenkassen
Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen arbeiten hinsichtlich der betrieblichen Gesundheitsförderung eng mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern zusammen. Ihre Tätigkeit liegt vor allem im Bereich der Prävention sowie bei der Stärkung des individuellen Gesundheitszustands. Praktische Aufgaben der Krankenkassen sind unter anderem die erste Hilfe und medizinische Behandlung, Einstellungsuntersuchungen, Unfallschutz, Überwachung von Gesundheits- und Infektionsgefahren sowie die Aufklärung über eine gesündere Lebensweise, beispielsweise im Rahmen von Ernährungs- oder Stressmanagement.
Den Arbeitsplatz ergonomisch gestalten
Um die Ergonomie am Arbeitsplatz zu fördern, müssen Faktoren wie physische Gegebenheiten (Arbeitsplatzausstattung), Umgebung (Licht, Lärm, Temperatur), Raumgestaltung (Farbe), Atmosphäre), Arbeitsinhalte sowie zusätzlich die individuellen körperlichen Voraussetzungen (Größe, Gewicht, Alter, Mentalität) der jeweiligen Arbeitskraft beachtet werden. Dabei gelten in Deutschland üblicherweise 9 Grundregeln:
Grundregeln für die Ergonomie am Arbeitsplatz
- Mindestens 10 qm Fläche pro Arbeitsplatz
- Ausreichend Beleuchtung und Tageslicht
- Optimale Temperatur am Arbeitsplatz: 20-22°C
- Optimale Luftfeuchte am Arbeitsplatz: 40-60%
- Mindestens 22‘‘ große Bildschirme
- Schreibtischhöhe individuell an Benutzer*in anpassbar
- Ergonomischer Bürostuhl individuelle an Benutzer*in anpassbar
- Niedriger Lärmpegel
- Verbesserung der Arbeitsatmosphäre z. B. durch Pflanzen
Neben den allgemeingültigen Grundregeln der Ergonomie gibt es verschiedene Tipps und Tricks, die die ergonomische Bedienung der einzelnen Arbeitsgeräte verbessern:
Der Bildschirm
- Der Bildschirm sollte ausreichend groß sein. Dadurch werden nicht nur die Augen der Arbeitskräfte geschont, sondern auch ihre individuelle Leistungsfähigkeit deutlich gesteigert. Als Mindestgröße gelten hierbei 22‘‘. Besser sind allerdings 24‘‘.
- Der obere Bildschirmrand sollte sich etwa auf Augenhöhe befinden.
- Der Abstand zwischen Person und Monitor sollte bestenfalls bei 50-70 cm liegen.
- Reflektionen – beispielsweise vom Fenster oder der Deckenbeleuchtung – sollten vermieden werden.
Schreibtisch
- Die Schreibtischmaße sollten pro Person mindestens 80cm Tiefe und 160cm Breite betragen.
- Der Tisch sollte auf die individuelle Körpergröße anpassbar sein. Die Arbeitsplatte sollte dabei nicht höher als 18-30cm über der Sitzfläche des jeweiligen Individuums liegen. Bestenfalls nutzen Unternehmen Sitz-Steh-Schreibtische.
- Die Arbeitskraft sollte in der Lage sein, ihre Arme problemlos waagerecht auf dem Schreibtisch abzulegen.
- Unter dem Schreibtisch sollte so viel Beinfreiheit herrschen, dass Beinbewegungen problemlos möglich sind.
- Die Arbeitsfläche sollte so groß und so eingerichtet sein, dass, wenn die Hände der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers auf der Tischplatte aufliegen, noch mindestens 10-12cm bis zur Tischkante bleiben.
Bürostuhl
- Der Bürostuhl muss individuell an den jeweiligen Nutzer oder die jeweilige Nutzerin angepasst werden. Die empfohlene Sitzhöhe liegt dabei bei 42-53 cm und die Breite bei 40-48cm.
- Der Bürostuhl ermöglicht im Optimalfall eine wechselnde Arbeitshaltung.
- Im sitzenden Zustand sollten die Beine der Arbeitskraft circa 90° angewinkelt sein. Dabei sollten die Fußsohlen gerade auf der Oberfläche stehen und die Oberschenkel waagerecht zur Sitzfläche sein. Beim Anlehnen sollten die Kniekehlen bestenfalls etwa zwei fingerbreit über die vordere Sitzkante herausragen.
- Über den Oberschenkeln sollte mindestens eine Handbreite bis zur Tischplatte sein.
- Auch die Rückenlehne sollte stufenlos verstellbar sein und um mindestens 20cm über den Sitz hinausragen. Im Optimalfall geht die Rückenlehne bis zu den Schulterblättern. Außerdem sollte die Lehne eine Innenwölbung, das heißt eine sogenannte Lendenbausch, haben, die sich auf Gürtelhöhe befindet.
- Armstützen sind für einen ergonomischen Bürostuhl nicht zwingend notwendig. Hat er jedoch welche, so sollten diese so eingestellt werden, dass die Ellbogen auf der Lehne liegen, ohne dass die Schultern angehoben werden müssen.
Büroraum
- Den einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird genügend Platz zur Verfügung gestellt. Dabei gilt als Mindestmaß 10 qm Arbeitsfläche pro Person. In der Praxis bedeutet das, Praktisch heißt das, dass die Arbeitskraft sich auf ihrem Bürostuhl problemlos drehen, bewegen und vor allem aufstehen kann, ohne irgendwo anzustoßen.
- Die optimale Luftfeuchte liegt in Büroräumen bei 40-60%. Dazu wird regelmäßiges Stoßlüften empfohlen.
- Die optimale Raumtemperatur in Büroräumen beträgt 20-22°C.
- Der Lärmpegel sollte so gering wie möglich gehalten werden. Er sollte 55 db(A) nicht überschreiten.
Lichtverhältnisse
- Natürliches Tageslicht ist besonders für Bildschirmarbeitsplätze am besten geeignet.
- Bestenfalls sollte keine direkte Beleuchtung auf den Tisch erfolgen. Besser sind Wandstrahler mit warmem Licht.
- Lichtkontraste sollten so gering wie möglich gehalten werden.
- Schreibtische sollten zur Beleuchtung so ausgerichtet sein, dass keine Schatten beim Schreiben auf die Tastatur fallen.
- Schreibtische sollten bestenfalls nicht frontal vor dem Fenster stehen.
Akute Problembewältigung
Was hilft gegen Kopfschmerzen?
Insbesondere dann, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lange Zeit auf einen Bildschirm schauen, neigen sie zu Kopfschmerzen. Diese Schmerzen können durch eine ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes bestenfalls verhindert werden. Ist der Schmerz allerdings einmal da, so können verschiedene Mittel dazu beitragen, die Kopfschmerzen zu lindern. Die beliebteste Übung dabei: Eine einfache Massage der eigenen Schläfe. Hierbei werden die Finger jeweils einige Zentimeter neben der Augenbraue angesetzt und massieren dann ohne Druck in kreisenden Bewegungen.
Was hilft gegen einen verspannten Nacken?
Nackenschmerzen werden in vielen Fällen durch eine falsche Körperhaltung verursacht und können schlimmstenfalls starke Kopfschmerzen hervorrufen. Um das zu vermeiden können einfache Dehnübungen dazu beitragen, die Verspannungen zu lösen:
Setzen Sie sich dazu möglichst aufrecht auf einen Stuhl und umfassen Sie mit der rechten Hand seitlich die Sitzfläche. Die andere Hand legen Sie auf den Kopf, wobei der Ellenbogen nach außen zeigt. Nun wird der Kopf leicht nach links gedreht und mit der linken Hand in Richtung der linken Schulter geführt. Nach einigen Sekunden sollte die Übung auf der anderen Seite wiederholt werden.
Was hilft gegen verspannte Schultern?
Wie auch ein verspannter Nacken gehen auch verspannte oder schmerzende Schultern oft auf eine falsche Haltung zurück. Um Schmerzen zu vermeiden können deshalb im Laufe des Tages verschiedene Übungen durchgeführt werden, die zu einer Auflockerung beitragen. Für eine dieser Übungen sollten Sie sich aufrecht hinsetzen und die Schultern bewusst nach vorne drücken. Danach werden die Schultern angehoben und nach hinten bewegt. Dabei atmen Sie langsam ein. Während Sie nun die Schultern fallen lassen, atmen Sie bewusst aus. Dieser Vorgang kann drei bis vier Mal wiederholt werden.
Was hilft bei schmerzenden Beinen?
Vielmals fallen ein schmerzender Nacken oder verspannte Schultern eher auf als schmerzende oder gar taube Beine. Was gegen Schmerzen in den Beinen allerdings helfen kann, ist in erster Linie viel Bewegung und ein regelmäßiges Aufstehen. Eine kleine, aber effektive Möglichkeit der Abhilfe ist das regelmäßige Heben der Beine unter dem Tisch. Bei einer anderen Bewegungsabfolge stellen Sie sich auf Zehenspitzen, drücken die Beine vollständig durch und halten das Gleichgewicht in dieser Position für einige Sekunden. Anschließend wird das Gewicht nach hinten verlagert, wobei Sie sich auf Zehenspitzen stellen und die Zehenspitzen so weit wie möglich in die Luft strecken.